„Das Abweichen von der jahrzehntelangen Praxis, die Beamtenbesoldung und -versorgung im Nachgang zu den tarifvertraglichen Regelungen des TVL zu erhöhen, ist zu vertreten und zu rechtfertigen vor dem Hintergrund, dass die Rechtsverhältnisse im Tarifbereich und Beamtenbereich grundsätzlich differieren und die Einkommensentwicklung in der Vergangenheit auch in beiden Bereichen unterschiedlich war.“
Volker Stich, Vorsitzender des Beamtenbundes Baden-Württemberg
„Die jetzt schon versprochenen zwei Prozent sind nur ein Zuckerstückchen vor der Landtagswahl. Wer den öffentlichen Dienst im Land weiterentwickeln will, muss mit den Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und darf nicht vor wichtigen Wahlen kleine Geschenke verteilen.“
Marion von Wartenberg, stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes
„Das Bedürfnis eines Sockelbetrages ist inzwischen entbehrlich, weil der einfache Dienst in Baden-Württemberg abgeschafft ist.“
Marin Grewe, Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg
„Zwei Prozent sind ganz ordentlich, reichen aber nicht. Wir erwarten eine Umsetzung des Tarifabschlusses.“
Klaus Sczepanek, ständiger Vertreter des Vorsitzenden Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Baden-Württemberg
„Die Politik ist aufgefordert, langfristig und nachhaltig zu denken, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft zu sichern. Das ist auch ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“
Hans Reibold, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalrats-Vorsitzenden Baden-Württemberg
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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