STUTTGART. In Baden-Württemberg findet seit dieser Woche wieder Präsenzunterricht statt. Bei einer Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis findet der Unterricht laut Kultusministerium an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen Schülern statt. Unverändert und unabhängig von der Inzidenz gilt dagegen an den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die indirekte Testpflicht.
Am vergangenen Wochenende hatte Kultusministerin Theresia Schopper (Grüne) angekündigt, dass sie derzeit davon ausgehe, dass die Maskenpflicht in Baden-Württemberg nach den Sommerferien abgeschafft werden soll. Ähnlich streng ist die Maskenpflicht in Bayern geregelt. Dort werden bereits Lockerungen gefordert. In anderen Bundesländern entfällt die Maskenpflicht bereits, wenn Inzidenzen sinken. Die Grenzen sind unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen und Thüringen sowie an weiterführenden Schulen in Sachsen entfällt die Pflicht bereits. In Sachsen hat es an Grundschulen nie eine Maskenpflicht gegeben.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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