Verfassungsgericht prüft Streikrecht für Lehrer

18.01.2018 
Redaktion
 

Karlsruhe. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vor den Folgen eines Streikrechts für Beamte gewarnt. „Man kann nicht alles haben“, sagte er und verwies auf Vorteile des Beamtenstatus wie etwa die Pension.

Das Bundesverfassungsgericht wird in den kommenden Monaten entscheiden, ob Lehrer streiken dürfen. Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: „Die Entscheidung ist hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das Berufsbeamtentum nicht zu unterschätzen.“

Dabei müssen die Karlsruher Richter entscheiden, welche Bedeutung sie zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zumessen. Die Straßburger Richter hatten 2008 und 2009 konstatiert, dass ein absolutes Streikverbot gegen die Menschenrechte verstoße. Allerdings ging es dabei um Fälle aus der Türkei.

Nach Auffassung von Voßkuhle hat Straßburg die Aufgabe, Mindeststandards zu setzen und nicht das Recht zu harmonisieren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt die Klage von vier Lehrern, die gestreikt hatte und gegen die Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden.


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