Abgeordnete debattieren über das Spekulationsverbot für Kommunen

28.06.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Der Landtag hat am Donnerstag über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Verankerung eines Spekulationsverbots im kommunalen Haushaltsrecht debattiert. Während die Liberalen hierdurch mehr Rechtssicherheit für die Kommunen erwarten, halten die übrigen drei Fraktionen eine Änderung der Gemeindeordnung für nicht notwendig.

Hans-Ulrich Rülke (FDP) sprach sich dafür aus, den Kommunen spekulative Finanzderivatgeschäfte zu untersagen:  „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden.  Dieses Verbot soll in Paragraph 77 der Gemeindeordnung explizit verankert und durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte wirksam ausgestaltet werden“. Der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion gehe damit über die Regelungen der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht hinaus. Schadensersatzansprüche könnten nicht mehr mit dem Hinweis auf ausführliche Beratungsgespräche, in denen die Funktionsweise wie die Risiken entsprechender Produkte umfassend dargestellt worden seien, abgewehrt werden, so Rülke weiter.

Nach Ansicht von Rülke sei diese Initiative notwendig, weil in den vergangenen Jahren zunehmend mehr kommunale Kämmerer durch Banken geködert wurden, solche Geschäfte abzuschließen, um angeblich Zinsen zu sparen. „Damit ist zugleich sichergestellt, dass Banken kein Interesse mehr daran haben könnten, Kommunen entsprechend spekulative Papiere zu verkaufen“, so Rülke weiter.

„Spekulationsgeschäfte stehen bei Kommunen nicht auf der Tagesordnung“, sagte dagegen Karl Klein (CDU). Oberbürgermeister, Bürgermeister und Kämmerer gingen mit dieser Materie sorgfältig um. Da es bereits ein Spekulationsverbot in der Gemeindeordnung gebe, sei eine weitere gesetzliche Regelung nicht notwendig.

Andreas Schwarz (Grüne) unterstrich die Aussagen von Klein: In Baden-Württemberg gebe es einen klaren gesetzlichen Rahmen, daher seien weitere gesetzliche Regelungen nicht notwendig. Die große Masse halte sich an das bestehende Verbot: „Die Kommunen in Baden-Württemberg sind in der Lage, mit den Steuern der Bürger ordentlich umzugehen“. Seiner Ansicht nach sei eine scharfe Kommunalaufsicht die richtige Lösung, diese gebe es jedoch bereits in Baden-Württemberg. Über eine Verwaltungsvorschrift, die auf die Konkretisierung des Derivate-Erlasses abziele, könnte man jedoch reden.

Walter Heiler (SPD) schloss sich der Meinung von Klein und Schwarz an. Die Rechtslage im Land sei klar, der gesunde Menschenverstand sei bei den Entscheidungsträgern in den Kommunen im überwiegenden Maße vorhanden. Innenminister Reinhold Gall (SPD) betonte, dass sich ein Verbot spekulativer Geschäfte schon allein durch die kommunale Aufgabenstellung ergebe.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen.


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