Stuttgart. Der Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags zum "Ankauf der EnBW-Anteile der Electricité de France (EdF) durch das Land Baden-Württemberg und seine Folgen (EnBW-Deal)" kann auch im neuen Jahr weiter tagen. Das Parlament beschloss am Mittwoch in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die Aufhebung einer entsprechenden Klausel.
Danach hatte der Ausschuss dem Landtag über die Untersuchungsergebnisse zu berichten, damit das Parlament "bis spätestens Ende des Jahres 2012" darüber abschließend beraten kann.
Nun heißt es im neuen Beschluss: "Der Untersuchungsausschuss schlägt dem Landtag nach Sichtung der Unterlagen, um deren Übermittlung der der Untersuchungsausschuss die Staatsanwaltschaft ersucht hat, einen Zeitpunkt vor, bis zu dem dem Landtag eine abschließende Bewertung des Berichts möglich ist."
Das Amtsgericht Stuttgart hatte der Staatsanwaltschaft am Dienstag grünes Licht für die Verwertung von Akten gegeben, die im Haus des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) in Pforzheim beschlagnahmt wurden. Damit war auch der Weg frei für die Weitergabe der Unterlagen und Dateien an den EnBW-Untersuchungsausschuss. Doch Mappus will sich mit dem Beschluss der Richter nicht abfinden. Sein Anwalt will Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, über den das Landgericht Stuttgart zu entscheiden hat. Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage des Ex-Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an den Ausschuss zurückgewiesen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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