Basis für Entscheidung über NPD-Verbot gelegt

03.03.2016 
Redaktion
 

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag im NPD-Verbotsverfahren die mündliche Verhandlung abgeschlossen. Mit einer Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu rechnen (Az. 2 BvB 1/13).

Mehrere Experten hatten schon am Mittwoch über Programm, Ziele und Vorgehensweise der NPD berichtet. Laut Politikwissenschaftler Eckhard Jesse ist die NPD ein politischer „Zwerg“ ohne große Verankerung und Wirkung in Deutschland. Als gefährlich bewertete dagegen der Totalitarismusforscher Steffen Kailitz die Partei. Er berichtete von einem Aktionsprogramm der NPD, nach dem Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland herausgeschafft werden sollen. Die Journalistin Andrea Röpke nannte Beispiele für Einschüchterungen, Drohungen und Gewalt aus Reihen der NPD.

Am Mittwoch hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle festgestellt, beim Beschaffen des Beweismaterials liege kein Verfahrenshindernis vor. Ein erstes Verbotsverfahren war daran gescheitert, dass Teile des Beweismaterials von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD stammten.


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