SPD fordert parlamentarisches Kontrollgremium für Verfassungsschutz

17.10.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Die SPD-Fraktion will den Landesverfassungsschutz einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterwerfen. Bislang wird der ständige Ausschuss im Landtag mindestens halbjährlich durch das Innenministerium über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes informiert. Künftig soll – wie in anderen Bundesländern – ein eigenes parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) eingerichtet werden, „um eine wirksamere Kontrolle der geheimdienstlichen Aktivitäten zu gewährleisten“, so der SPD-Vorschlag.

Die PKG-Mitglieder sollen dazu mit besonderen Befugnissen ausgestattet werden. Dazu gehört unter anderem ein Akteneinsichtsrecht. Auch sollen sie Angehörige und Mitarbeiter der Nachrichtendienste sowie der Regierung befragen können sowie ein Zutrittsrecht zu den Diensträumen des Verfassungsschutzes erhalten. Außerdem sollen sie das Recht erhalten, einen Sachverständigen im Einzelfall mit Untersuchungen zu beauftragten. Angehörige der Nachrichtendienste sollen sich ebenfalls direkt an das PKG wenden können.

Darüber hinaus will die SPD auch den Schutz von personenbezogenen Daten verbessern und den Einsatz von V-Leuten gesetzlich klar regeln. Für die Bekämpfung verfassungsfeindlicher und terroristischer Betrebungen könne gründsätzlich nicht auf V-Leute verzichtet werden, doch deren Einsatz habe in der Vergangenheit mehrfach „fragwürdige Ausmaße“ angenommen. Für ihren Einsatz müssten transparente gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Dazu zählt für die SPD unter anderem, dass ein V-Mann keine Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben darf oder während des Zeitraums der Verpflichtung begeht, dass die Geld- und Sachzuwendungen, die jemand als V-Mann erhält nicht seine alleinige Lebensgrundlage sind und dass die Person nicht an einem Aussteigerprogramm des Bundes oder eines Landes teilnimmt.


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