ULM. Gegen den Betreiber einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis wird wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz ermittelt. Der Betrieb wurde am Mittwoch von Ermittlern des Polizeipräsidiums Ulm durchsucht. Anlass ist demnach die Anzeige einer Tierschutzorganisation gegen den Landwirt. Auch das Veterinäramt habe im Frühjahr Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet und sei wiederholt in dem Betrieb gewesen.
Laut einem Sprecher des Alb-Donau-Kreises wurden in dem Betrieb nach anonymer Anzeige Ende Februar „gravierende Mängel vor allem im Hinblick auf die artgerechte Haltung der Tiere“ festgestellt. Ein Tierhaltungsverbot sei damals geprüft worden, sei aber rechtlich nicht gedeckt gewesen, hieß es. Seither gab es weitere Kontrollen.
Anfang Mai hätten Amtstierärzte mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums und der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz erneut entschieden, dass ein sofortiges Tierhalteverbot nicht gerechtfertigt sei.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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