Berlin. Darüber der Bundesrat bei seiner Sitzung am Freitag in Berlin beraten.
Eine Beteiligung der Bundesländer an den Brexit-Verhandlungen hat der Bundesrat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin eingefordert. Die Bundesregierung soll die Länder rechtzeitig an den Beratungen zur Festlegung ihrer Position für die Brexit-Verhandlungen beteiligen, heißt es in einer Entschließung. Europaminister Guido Wolf (CDU) berichtete in der Debatte davon, dass der Brexit die Landespolitik in nahezu allen Feldern berühren werde. Großbritannien sei für Baden-Württemberg einer der wichtigsten Handelspartner und einer der wichtigsten Partner in Sachen Hochschulen und Wissenschaft. „Ich werbe dafür, dass wir Länder unsere Beteiligungsrechte in diesem Prozess selbstbewusst einfordern“, sagte Wolf. Es sei unerfreulich, dass die Vertreter der Länder aus den Medien erfahren, dass es bereits Entwürfe für das Programm der Brexit-Verhandlungen gebe, ohne dass sie darin einbezogen seien. Bei den Brexit-Verhandlungen müssten die Länder am Tisch sitzen und eine Chance haben, ihre Interessen zu wahren. [Drucksache 235/17, Entschließung]
Auch Pkw -Fahrer müssen auf deutschen Autobahnen ab 2019 Maut bezahlen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschloss der Bundesrat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin mehrheitlich. Während deutsche Fahrer mit schadstoffarmen Kraftfahrzeugen aber durch eine Senkung der Kfz-Steuer parallel dazu entlastet werden, gilt das nicht für ausländische Pkw -Fahrer. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) warf der Bundesregierung vor, „stur wie Ochs und Esel“ an allen Kritikpunkten des Bundesrats an der Ausländermaut vorbeigegangen zu sein. Der Bundesrat sei aber nicht das Anhängsel irgendeiner Koalition im Bund. Die Ausländermaut sei aus seiner Sicht ein Verstoß gegen europäisches Recht. Fehlende Ausnahmen für die Grenzregionen würden Handel und Wirtschaft gefährden und zu Ausweichverkehren in grenznahen Orten führen, die die Menschen zusätzlich belasten. [Drucksache 240/17, Beschluss]
Private Hausbauer und die von ihnen beauftragten Handwerker erhalten künftig einen deutlich stärkeren Verbraucherschutz. Bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin billigte der Bundesrat ein Gesetz, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es fügt dem allgemeinen Werkvertragsrecht spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts hinzu. Künftig soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Geändert werden soll auch die Gewährleistung bei mangelhaftem Baumaterial. In solchen Fällen sollen Handwerker nicht nur Ersatz für das fehlerhafte Material verlangen können: Künftig sollen sie auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau dem Lieferanten in Rechnung stellen können. [Drucksache 199/17, Beschluss]
Der Bundesrat hat Änderungen am geplanten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie gefordert. In einer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass ein geplantes Transparenzregister grundsätzlich öffentlich sein soll. Nur so könnten Geldwäsche und Terrorismus effektiv bekämpft werden. Ausnahmen für Anbieter von Glücksspielen, Sport- und Pferdewetten sollte es ebenfalls nicht geben. Händler müssten die die strengen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten bereits dann erfüllen, wenn sie Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen. [Drucksache 182/17, Beschluss]
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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