Grün-Rot fordert Kommunen auf, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten

29.10.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Grün-Rot hat Städte und Gemeinden im Südwesten aufgerufen, Grabsteine aus Kinderarbeit von Friedhöfen zu verbannen. Seit Inkrafttreten des neuen Bestattungsgesetzes vor fast eineinhalb Jahren haben erst ein gutes Dutzend Kommunen im Land die Möglichkeit wahrgenommen, per Friedhofssatzung Grabsteinen aus Kinderarbeit in Indien zu verbieten. „Das ist ein bescheidener Anfang, der Schule machen sollte“, sagte der SPD-Sozialpolitiker Rainer Hinderer vor dem Totengedenktag Allerheiligen. Auch die Grünen-Fraktion rief die Kommunen auf, die Satzungen zu ändern.

Kommunen können durch die Änderung des Bestattungsgesetzes ihre Friedhofssatzungen ändern. Der Gemeindetag hat eine Mustersatzung dafür erarbeitet. Im Südwesten haben unter anderem Aalen, Fellbach, Geislingen, Herrenberg, Kehl, Freiburg, Nagold, Tettnang und Heilbronn per Satzung Grabsteine aus Kinderhand von ihren Friedhöfen verbannt. Die Landeshauptstadt wird voraussichtlich im März 2014 mit dem „Verbot von Materialien und Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ nachziehen. Das Thema steht Ende November auf der Agenda des Gemeinderats.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Soziales der Grünen im Landtag, Manfred Lucha, sagte, mit der gesetzlichen Grundlage sei Baden-Württemberg den richtigen Weg gegangen. In Bayern, wo Kommunen lediglich ihre Satzungen änderten, hatten diese Regelung vor Gericht keinen Bestand, erinnerte Lucha. Das Bundesverwaltungsgericht kippte jüngst die Friedhofsvorschrift der Stadt Nürnberg.

Beim Zensus 2001 in Indien kam heraus, dass in dem Land 12 Millionen Kinder arbeiten. Schätzungen zufolge schuften derzeit mehr als 100 000 in Steinbrüchen und Ziegeleien. Viele von ihnen sind Schuldknechte - etwa weil ihre Eltern sich für eine ärztliche Behandlung Geld geliehen hatten.


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