Gerichtsbeschluss gegen Wildtierverbot - Ulm legt Beschwerde ein

02.10.2019 
Redaktion
 

Foto: dpa

ULM. Zirkusse dürfen in Ulm gastieren. Wildtiere wie Löwen, Elefanten oder Nashörner sind aber verboten. Der Circus Krone klagte nun gegen diese Regelung - und bekam Recht. Dagegen geht jetzt die Donaustadt vor.

Die Stadt Ulm habe Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingelegt, mit der das Verbot für ein Gastspiel des Circus Krone aufgehoben worden war, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Nun müsse sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit dem Fall beschäftigen und die Entscheidung überprüfen.

Zirkus hatte gegen Verbot geklagt

Die Donaustadt sieht sich nach eigenen Angaben massiv in ihrer kommunalen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Diese sei aber im Grundgesetz garantiert. Städten und Gemeinden stehe es zu, selbst zu entscheiden, für welche Zwecke sie der Öffentlichkeit ihre Einrichtungen zur Verfügung stellten oder wie deren Nutzung geregelt sei. Circus Krone wollte demnach im April 2020 auf dem Festplatz in der Ulmer Friedrichsau gastieren. Die Stadt habe sich grundsätzlich offen gezeigt, aber darauf hingewiesen, dass der Auftritt von Wildtieren nicht mehr möglich sei. Daraufhin klagte der Zirkus - und bekam in erster Instanz Recht.

Richter verweisen auf fehlende gesetzliche Grundlage

Die Richter in Sigmaringen argumentierten, dass das Verbot ein Eingriff in die Berufsausübung der Zirkusbetriebe ist. Dafür fehle jedoch die gesetzliche Grundlage. "Und diese kann nur der Bund mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes schaffen", sagte der Gerichtssprecher. Die Eilentscheidung fiel demnach bereits Mitte September. 

Das Verbot besteht seit 2016. Zirkussen wurde damit untersagt, bei Auftritten Wildtiere mitzuführen, auftreten zu lassen oder zur Schau zu stellen. Es gilt für Menschenaffen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe sowie Großwild wie Tiger, Löwen, Elefanten und Bären. Ähnliche Regelungen gibt es nach Angaben des Städtetags auch in Stuttgart oder Heilbronn.


Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin in der Redaktion

Redaktionsassistentin Staatsanzeiger
Doris Kugel
Telefon: 07 11.6 66 01-290
E-Mail senden

Unser Team

Ihr Kontakt zu unseren Redakteurinnen und Redakteuren

Zum Team

Praktikums-Tagebuch

Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger. 

Zum aktuellen Tagebuch

Der Kommunal-Newsletter

Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den 
Kommunal-Newsletter.

Newsletter abonnieren