FRIEDRICHSHAFEN. Der Nachfahre des Luftschiffpioniers reichte am Freitag Klage ein, wie der von ihm beauftragte Anwalt mitteilte. Die Beschwerde von Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin richtet sich gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen, den Antrag auf Restitution der millionenschweren Stiftung durch die Stadt Friedrichshafen am Bodensee zurückzuweisen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen muss nun zunächst prüfen, ob die Klage akzeptiert wird.
Man habe sich dabei vorerst "auf das formal Notwendigste" beschränkt, um Fristen für die Einreichung wahren zu können, erklärte Anwalt Andreas Staudacher. Vor einer umfassenden Begründung sei eine vertiefende Akteneinsicht erforderlich, die bisher vom Landesrechnungshof abgelehnt worden sei. Bei einem Verfahren sei "mit einer Dauer von einigen Jahren zu rechnen".
Das Regierungspräsidium hatte Ende vergangenen Jahres den Antrag von Albrecht und seinem Sohn Frederic von Brandenstein-Zeppelin auf Wiederbegründung der 1947 aufgehobenen Zeppelin-Stiftung als unzulässig und unbegründet abgelehnt.
Wie Stadt und Zeppelin-Stiftung am Freitag mitteilten hatten sie bereits mit einer Klage gerechnet und sehen dem Verfahren gelassen entgegen. Rechtsexperten seien übereinstimmend der Meinung, dass Albrecht von Brandenstein-Zeppelin auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums unterliegen wird.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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