Wolf will höhere Strafen bei häuslicher Gewalt

15.11.2018 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Justizminister von Baden-Württemberg und Bayern fordern einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen. Dazu haben die Minister Guido Wolf (CDU) und Georg Eisenreich (CSU) einen gemeinsamen Antrag für die Justizministerkonferenz erarbeitet, die an diesem Donnerstag in Berlin stattgefunden hat (erst nach Redaktionsschluss beendet). Ziel sei es, das Gesetz zu verschärfen.

„Mit unserem Antrag wollen wir einzelne Lücken im Gewaltschutzgesetz schließen und die Mindeststrafe erhöhen“, wird Wolf in der Donnerstagausgabe der Südwestpresse zitiert. Konkret sei geplant, das Strafmaß zu verdoppeln: von derzeit maximal einem Jahr auf maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe bei Verstößen gegen Schutzanordnungen.

Das schon im Jahr 2002 in Kraft getretene Gesetz zielt vorrangig darauf, häusliche Gewalt zu beenden und zu ächten. Zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen kann ein Gericht gegen den Täter etwa ein Wohnungsbetretungsverbot oder ein Kontaktverbot verhängen. Im Südwesten gibt es dazu jährlich mehr als 3000 Gerichtsverfahren.


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