Energie, Landwirte und Flüchtlinge im Bundesrat

11.06.2018 
Von: Benjamin Lassiwe
 
Redaktion
 

Berlin. Die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bleiben bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Das beschloss der Bundesrat am Freitag bei seiner Sitzung in Berlin. Am Tag zuvor hatte eine auf Anregung der Länderkammer beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Bundestag passiert.

Anlass für die Novelle waren Fehlentwicklungen im Bereich der Windkraft: Nach der Umstellung der Förderung von Windenergieanlagen auf das Ausschreibungsprinzip gewannen Bürgerenergiegesellschaften 2017 fast alle Ausschreibungen. Die Ausnahme wurde damit zur Regel. (Drucksache 255/18, Beschluss)

Mehr Schutz für Landwirte im Wettbewerb

Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Kommission Landwirte und kleine Lebensmittelproduzenten besserstellen will. Allerdings meldete die Länderkammer bei ihrer Sitzung am 8. Juni in Berlin noch einzelne Bedenken gegen einen Vorschlag zum Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelbranche an. So sollten die Neuregelungen nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen gelten. Von der EU geplant ist etwa ein Verbot verspäteter Zahlungen für verderbliche Waren an Landwirte, von Auftragsstornierungen in letzter Minute und von einseitigen oder rückwirkenden Vertragsänderungen. (Drucksache 116/18, Beschluss)

Flüchtlinge als Azubis besser fördern

Geflüchtete, die in Deutschland eine Ausbildung zum Beispiel in einem Handwerksbetrieb beginnen wollen, sollen künftig besser gefördert werden. Das beschloss der Bundesrat am vergangenen Freitag auf Antrag von Baden-Württemberg. Flüchtlinge, die eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, bei der Ausbildungsförderung sollen „künftig nicht mehr im Regen stehen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne).

Derzeit könnten Geflüchtete je nach persönlichen Voraussetzungen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in eine Förderlücke tappen: Sie bekommen dann keine Leistungen, um während der Ausbildung oder des Studiums abgesichert zu sein. „Da hat ein Geflüchteter genug Deutsch gelernt und kann eine Bäckerlehre beginnen“, erklärte Lucha. Wenn aber über seinen Antrag nicht schnell genug entschieden werde, müsse er die „Ausbildung aufgeben, weil er von der Ausbildungsvergütung nicht leben kann und nur dann, wenn er die Lehre hinschmeißt, weiter Asylbewerberleistungen bekommt.“ Auch der Baden-Württembergische Handwerkstag hatte die Forderung des Landes im Bundesrat nachdrücklich unterstützt. (Drucksache 123/18, Beschluss)

Geplant: Mehr Geld für Vereine

Baden-Württemberg und Bremen wollen es Vereinen ermöglichen, künftig mehr Geld durch den Verkauf von Speisen und Getränken etwa bei Sommerfesten zu verdienen. Auf die Gewinne aus diesem Verkauf fällt die Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Um die Vereine zu entlasten, gibt es bislang eine Steuerfreigrenze, die bei einem Jahresumsatz von 35.000 Euro liegt.

Ziel von Baden-Württemberg und Bremen ist es, diese Grenze auf 45.000 Euro hochzusetzen. „Damit stärken wir die ehrenamtliche Arbeit im Land”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „Eine Änderung der Steuerfreigrenze wirkt sich unmittelbar und positiv für die Vereine aus”. Voraussichtlich am 6. Juli wollen die Länder einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einbringen. (noch ohne Nummer)


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