Stuttgart/Potsdam. In Brandenburg müssen auch bei rechtskräftigen Bescheiden Bußgelder vorerst nicht bezahlt werden, wenn sie auf dem neuen Bußgeldkatalog beruhen, der aufgrund von Formfehlern möglicherweise unwirksam ist. Innenminister Michael Stübgen (CDU) ließ die Vollstreckung stoppen, wie die Frankfurter Allgemeine in dieser Woche berichtete.
Damit schert Brandenburg aus einer Einigung der Länder aus. Diese hatten am 13. Juli beschlossen, dass zwar Fahrverbote aufgehoben und Führerscheine zurückgegeben werden könnten, rechtskräftige Bußgeldbescheide aber vollstreckt werden. An dieser Vereinbarung will das Verkehrsministerium in Stuttgart festhalten, so ein Pressesprecher.
Die Opposition sieht das anders: Martin Rivoir (SPD) hat Verständnis für das Vorgehen Brandenburgs. Nico Weinmann (FDP) rät, nicht vollstreckte Bescheide zu annullieren und ergänzt: „In allen anderen Fällen sollten die Bürger die Möglichkeit erhalten, eine erneute Überprüfung des Bußgelds zu beantragen.“
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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