Stuttgart/Berlin. Nachdem CDU und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene Vergünstigungen für Arbeitnehmer bei der Rente beschlossen haben, fordern die Beamten diese nun ebenfalls ein. Die Auswirkungen der Rente mit 63 Jahren und verbesserte Mütterrenten waren im Hinblick auf Beamte kein Thema der Koaltionsverhandlungen.
CDU und SPD haben vereinbart, dass Arbeitnehmer, die 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bereits im Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Diese Altersgrenze soll parallel zum Anstieg des allgemeinen Rentenalters auf 67 Jahre auf 65 Jahre steigen. Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern sollen künftig zwei statt bisher ein Jahr Kindererziehung auf die gesetzliche Rente angerechnet bekommen. Für Beamtinnen beim Bund und den Ländern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden derzeit sechs Monate je Kind auf die Pension angerechnet.
Baden-Württemberg hat 2012 3,52 Milliarden Euro für die Pensionen der Landesbeamten ausgegeben. Tendenz steigend. Für 2013 sind im Haushalt 3,7 Milliarden, für 2014 3,88 Milliarden Euro eingestellt.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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