Stuttgart. Die Hürden für die Briefwahl werden trotz Corona-Krise nicht vor der Landtagswahl gesenkt. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes der Grünen im Landtag scheitert am Widerstand der CDU. In einem Schreiben an Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hat CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart erklärt, man sei gemeinsam zur Auffassung gekommen, auf eine Gesetzesinitiative angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit und möglicher verfassungsrechtlicher Unwägbarkeiten zu verzichten.
Die Grünen fürchten, dass die Stimmabgabe an den Urnen durch die Pandemie erheblich erschwert wird. Sie fordern deshalb ebenso wie die Kommunen, dass die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl im März 2021 gleich mit der Wahlbenachrichtigung verschickt werden, um die Briefwahl zu erleichtern. Bislang müssen die Unterlagen extra beantragt werden. Die CDU hat allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. Eine generelle Übersendung der Briefwahl-Unterlagen gefährde die Wahlgrundsätze der geheimen und freien Wahl sowie die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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