Stuttgart. Die Diakonie hat eine Erhöhung des von der Bundesregierung vorgelegten Hartz-IV-Regelsatzes um 69 Euro gefordert. Das Existenzminimum für Alleinstehende liege bei 433 Euro. Der errechnete Mindestsatz für Kinder liege je nach Altersgruppe bis zu 42 Euro über den geplanten Regelsätzen.
Zu diesem Ergebnis kommt die laut Diakonie erste wissenschaftliche Regelsatz-Studie, die am Dienstag in Stuttgart, Erfurt und Düsseldorf vorgestellt wurde. Die Volkswirtin Irene Becker hat im Auftrag von zehn Diakonie-Landesverbänden die selben Zahlen verarbeitet, die dem Bundesarbeitsministerium vorlagen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Württemberg, Dieter Kaufmann. Auch sie habe mit einer statistischen Auswertung der bundesweiten Einkommens- und Verbraucherstichprobe gearbeitet.
Das Ministerium habe jedoch Alkohol, Tabak, Kraftstoff aus der Statistik herausgenommen, sagte der Leiter der Abteilung Integration und Existenzsicherung, Martin Maier, der die Modellrechnung in Stuttgart vorstellte. Diese Abzüge seien nicht zu akzeptieren. Sie benachteiligten alle Leistungsempfänger, egal, ob sie beispielsweise rauchen oder nicht, und entsprächen einer unzulässigen Bevormundung der Hartz-IV- Empfänger.
Die Diakonie legt ihre Modellrechnung nun der Bundesregierung vor. «Wir sehen unsere Aufgabe in der anwaltschaftlichen Vertretung der Armen und hoffen, dass unsere Zahlen bei der politischen Entscheidungsfindung diskutiert werden», sagte Kaufmann. An diesem Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Thema. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung Anfang Februar aufgefordert, die Hartz-IV-Regelsätze in einem transparenten Verfahren zu überarbeiten.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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