Richter kritisieren Einsatz von Polizeispitzel

27.08.2015 
Redaktion
 

Karlsruhe/Heidelberg. Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers des Landeskriminalamts in der linken Studentszene an der Universität Heidelberg im Jahr 2010 war wohl rechtswidrig. Zu dieser Auffassung gelangte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung. Denn eine Gefahr für Recht und Ordnung sei von den Bespitzelten nicht ausgegangen.

Der Mann mit dem Decknamen „Simon Brenner“ war im Dezember 2010 enttarnt worden, nachdem eine Urlaubsbekanntschaft den vermeintlichen Studenten auf einer Party als Polizisten erkannt hatte.
Geklagt hatten sechs damalige Studenten – einst Bekannte und Freunde von Brenner. Sie wollten erreichen, dass das Gericht den Einsatz rückwirkend als rechtswidrig einstuft.

Das Polizeipräsidium Mannheim, das im Prozess das Land Baden-Württemberg vertritt, begründete den Einsatz damit, politische Straftaten verhindern zu wollen. Es habe eine klare Gefährdungsprognose gegeben. Ein Anlass sei der Fund von Molotowcocktails bei einer Kontaktperson eines der Kläger im Kraichgau gewesen. Details wollte die Polizei auch auf Nachfrage des Gerichts nicht nennen.


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