Beschaffung im Verteidigungsbereich hat besondere Regeln

20.02.2017 
Redaktion
 
Foto: dpa

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Stuttgart. Für Beschaffung im Verteidigungsbereich gibt es die Richtlinie 2009/81 der EU. Die „Vergabeordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit“(VSVgV) berücksichtigt die besonderen Bedingungen der Rüstungsbeschaffung im Hinblick auf Sicherheit und Verlässlichkeit.

Ein wichtiger Unterschied zur Vergabeverordnung (VgV) ist, dass es keine offenen Verfahren gibt. Die Ausschreibungsunterlagen können nicht jedem öffentlich über Vergabeplattformen zugänglich gemacht werden. Die Vergabestellen wählen deshalb stets das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Ein zweiter Unterschied liegt in den Schwellenwerten. Bei der VSVgV sind sie höher: bei Lieferaufträgen liegt der Wert bei 418000 Euro, während bei der VgV der Wert 209000 Euro beträgt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Staatsanzeiger Nr. 6 vom 17.2.2017 auf Seite 28.


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