Steuerstraftaten sollen länger verfolgt werden

25.04.2013 
Redaktion
 

Stuttgart. Die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten soll von fünf auf zehn Jahre hochgesetzt werden. Das will Finanzminister Nils Schmid (SPD) mit einer Bundesratsinitiative erreichen. Zehn Jahre wären der gleiche Zeitraum, den das Finanzamt für Steuernachforderungen hat.

Sollte die Initiative am 3. Mai in der Ländervertretung Erfolg haben, könnte der Bundestag noch vor der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Die Neuregelung führe zu mehr Steuern, betonte Schmid am Dienstag. Im Land seien seit Anfang 2010 für nicht erklärte Kapitalerträge in der Schweiz und in Liechtenstein rund 12 000 Selbstanzeigen mit einem Volumen von mehr als 1,2 Milliarden Euro eingegangen. Um Steuerstraftäter wirksam zu verfolgen, seien zudem Regelungen auf europäischer Ebene notwendig, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Von bilateralen Abkommen müssten die Regierungen wegkommen. In der EU wachse dafür das Verständnis. 


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