Baukammern sollen künftig Streit am Bau schlichten

15.03.2017 
Von: Wolfgang Leja
 
Redaktion
 
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Stuttgart. Die Bundesregierung hat das Baurecht reformiert. Zu den wichtigen Neuerungen gehört die Einführung von Baukammern an Landgerichten. „Dadurch, dass Richter in der Regel nicht auf das Baurecht spezialisiert sind und es diese Einrichtungen selten gibt, ziehen sich baurechtliche Prozesse oft unnötig in die Länge. Ein Gespräch auf Augenhöhe zwischen Richter und Fachanwalt ist oft nicht möglich“, kritisieren Experten der Arge Baurecht, dem Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten. Durch Baukammern in Landgerichten könnten nun viele Prozesse effektiver und schneller geschlossen werden, hofft die Bundesregierung. Baukammern werden von Richtern geführt, die – ausgestattet mit dem nötigen Fachwissen – den Prozesshergang beschleunigen können. Damit soll sich auch die Qualität der Rechtsprechung verbessern.

Überlange Prozesse führen zu Liquiditätsproblemen bei Baubetrieben 

Die Bauwirtschaft fordert Baukammern schon sehr lange. „Überlange Verfahrensdauern von Bauprozessen und der Zwang zur Vorfinanzierung der Bau- und Verfahrenskosten führen bislang insbesondere bei mittelständischen und kleinen Bauunternehmen zu erheblichen Liquiditäts- und Bonitätsengpässen und erweisen sich damit in den letzten Jahren als immer gravierenderes Problem“, so der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Ein schneller Prozessablauf könne hier Abhilfe schaffen.

Verbandspräsident Hans-Hartwig Loewenstein moniert, dass Bauunternehmer in Anbetracht von langen Verfahrensdauern bei Bauprozessen immer wieder vor die Wahl gestellt würden, Abzüge zu akzeptieren, um zumindest den Restbetrag ausgezahlt zu bekommen, oder gar keine Zahlung auf die Schlussrechnung zu erhalten. „Diese Taktik mancher Auftraggeber, auf den „Justizkredit“ zu setzen, kann nicht länger hingenommen werden,“ erklärte er.

Einbindung von Sachverständigen noch bevor es zum Prozess kommt

„Allerdings hätten wir angesichts international positiver Erfahrungen auch die zuvor geplante außergerichtliche Einbindung von Sachverständigen unterstützt“; sagt ZDB-Vorstand Felix Pakleppa. Es gibt viele Beispiele aus dem Ausland, die zeigen, dass solche Mechanismen dazu führen, dass 90 Prozent aller Streitfälle außerhalb von Gerichten geklärt werden können“, so Knipper. „Unser langfristiges Ziel bleibt daher ein schneller und möglichst kostengünstiger außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismus“.


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