Stichwort Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

03.02.2012 
Redaktion
 

Ein Untersuchungsausschuss gilt als schärfstes Schwert des Parlaments, in der Regel der Opposition. Er soll Sachverhalte untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt und die mit den normalen parlamentarischen Mitteln nicht beleuchtet werden können. Nach der Landesverfassung muss der Landtag einen solchen Ausschuss einsetzen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder oder zwei Fraktionen dies verlangen. Die Beweiserhebung ist grundsätzlich öffentlich. In bestimmten Fällen kann die Öffentlichkeit aber ausgeschlossen werden.

Im Landtag von Baden-Württemberg gab es bisher 23 U-Ausschüsse. Der letzte drehte sich um den umstrittenen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner. Frühere Themen waren etwa die Pannenserie im Atomkraftwerk Philippsburg, der FlowTex-Betrugsskandal, die Telefonüberwachung, die verworrene Genehmigungsgeschichte des inzwischen abgeschalteten Atomkraftwerkes Obrigheim und die Steueraffäre um Peter Graf, den Vater der Tennislegende Steffi Graf.


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