Impfpflicht für Beamte wäre an Bedingungen geknüpft

20.09.2021 
Redaktion
 

Foto:dpa/Wolfgang Kumm

Stuttgart. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland bekanntlich nicht. Viele bedauern und beklagen diesen Zustand. Derzeit sind 60,1 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs vollständig gegen das Coronavirus geimpft (Stand: 3. September). Die ersehnte Herdenimmunität, für die laut Virologen eine Impfquote von 85 Prozent nötig wäre, ist somit weit entfernt. Doch wie sieht es mit einer Impfquote für bestimmte Personengruppen aus?

Auf der anderen Seite des Rheins hat Emmanuel Macron eine solche für das Gesundheitspersonal eingeführt. In Deutschland ist eine Impfpflicht für Beamte im Gespräch. Schließlich erfüllen sie hoheitliche Aufgaben und sorgen dafür, dass das Staatswesen auch unter Pandemiebedingungen funktioniert. Nicht zuletzt schützen zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer durch ihre Impfung auch Kinder unter zwölf Jahren, die bislang selbst noch nicht geimpft werden können.

Beamtenbund sieht Impfflicht für Beamte skeptisch

Doch nicht alles, was wünschenswert erscheint, lässt sich leicht umsetzen. Schon gar nicht, wenn es fundamentale und verfassungsrechtlich garantierte Freiheitsrechte berührt. Eine Impfpflicht ist bislang weder im Beamtenrecht festgeschrieben, noch ergibt sie sich aus den Gesunderhaltungspflichten der Beamten. Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des Gewerkschafts-Dachverbands DBB Beamtenbund und Tarifunion, zeigt sich dem Vorhaben gegenüber auf Anfrage des Staatsanzeigers skeptisch.

"Bisher ist eine Auskunftspflicht zum Impfstatus weder für Arbeitnehmende noch für Beamtinnen und Beamte zu begründen. Freiwilligkeit ist zwingend. Wenn das jetzt geändert werden soll, brauchen wir eine verfassungsfeste gesetzliche Grundlage entweder im Infektionsschutzgesetz - wie von der Bundesregierung geplant - oder in einer Arbeitsschutzverordnung. Da jede Regelung mit Sicherheit vor den Gerichten landet, kann ich dem Gesetzgeber hier nur zu sorgfältigem Vorgehen raten", so Silberbach.

Ein Gesetz muss her - das sieht auch Arnd Diringer so. Der Jurist leitet die Forschungsstelle Arbeitsrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Nur auf dieser Grundlage, so Diringer, sei eine allgemeine Impfpflicht für Beamte denkbar. "Das ergibt sich bereits daraus, dass auch eine Impfung - so sinnvoll diese als Schutz des Geimpften und zum Schutz Dritter auch sein mag - zunächst immer einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Eine solche Entscheidung muss der Gesetzgeber unmittelbar selbst treffen", teilt Diringer dem Staatsanzeiger mit. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes. Absatz 1 desselben Artikels garantiert das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, auch das ist ein wichtiger Aspekt in der Frage der Impfpflicht. Der Jurist Maximilian Baßlsperger weist in einem Essay allerdings darauf hin, dass dem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung die verfassungsgemäße Ordnung entgegenstehen kann.

"Bei der verfassungsgemäßen Ordnung muss es sich um ein Gesetz handeln, das sich an den Grundrechten orientiert. Ein solcher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darf nur auf Gründe des Gemeinwohls gestützt werden und muss verhältnismäßig sein", so Baßlsperger.

Gesetze, die ins Grundrecht eingreifen, müssen bestimmt sein

Ein weiterer Aspekt: Ein Gesetz, das einfach sagt, dass sich Beamte impfen lassen müssen, würde nicht reichen. Denn das Verfassungsgericht fordert, dass Gesetze, die in Grundrechte eingreifen, hinreichend bestimmt sein müssen.

Dies hält Arnd Diringer für einen der schwierigsten Teilaspekte: "Es müsste unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, bei denen eine Ansteckungsgefahr besteht und solchen, bei denen eine solche (zumindest fast) vollständig ausgeschlossen ist. Letzteres ist aber wohl nur bei Tätigkeiten denkbar, die ausschließlich im Homeoffice erbracht werden" erklärt Diringer.

Die Grundfrage ist dem Juristen zufolge aber eine andere: Wird das Ansteckungsrisiko durch eine Impfung überhaupt so abgesenkt, dass ein verpflichtender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen ist?

"Soweit ersichtlich, geht die Wissenschaft momentan davon aus, dass die Impfung das Ansteckungsrisiko zumindest erheblich verringert. Damit wäre die genannte Voraussetzung gegeben", erklärt Arnd Diringer.

Gutachter im Bundestag: Impfpflicht bereits 2016 ein Thema
Bereits in präpandemischen Zeiten, im Jahr 2016 nämlich, hat sich der wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit der Frage der Impfpflicht beschäftigt. Die Gutachter kamen damals zu dem Schluss, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein müsse. Andererseits weist der Jurist Maximilian Baßlsperger darauf hin, dass die Gutachter eingeschränkte Impfpflichten in Zeiten von Pandemien für verfassungsrechtlich gerechtfertigt halten - vorausgesetzt, ein entsprechendes Gesetz liegt vor.


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