Bund darf Kosten für Teilhabe nicht auf Kommunen abwälzen

11.08.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa

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KARLSRUHE. Der Deutsche Landkreistag sieht nach dem Beschluss der Karlsruher Richter die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

Der Bund darf das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug nicht den Kommunen übertragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden. Die angegriffenen Regelungen stellten eine unzulässige Aufgabenübertragung dar, so die Richter. Beschwerdeführerinnen waren kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen.

Regelungen bleiben bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft

Als Sozialhilfeträger mussten sie Kosten für Schulausflüge, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung und Teilhabe am kulturellen Leben erbringen. Damit würden sie in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt, so die Richter. Die Regelungen bleiben aber bis zum 31. Dezember 2021 anwendbar. Bis dahin muss der Bundesgesetzgeber eine Neuregelung schaffen.

Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde es dem Bund untersagt, Aufgaben auf die Landkreise und Städte zu übertragen. Ziel war es, die Kommunen vor finanziellen Lasten zu schützen. Lange war jedoch unklar, wie dies im Detail zu verstehen ist.

"Bundesverfassungsgericht habe Klarheit geschaffen"

Der Deutsche Landkreistag begrüßte den Beschluss. Das Bundesverfassungsgericht habe nun Klarheit geschaffen: Der Bund darf weder den Kommunen eine bestimmte Aufgabe erstmals zuweisen noch eine bundesgesetzlich bereits zugewiesene Aufgabe erweitern.

„Dies ist eine wichtige verfassungsrechtliche Entscheidung, die die Landkreise und Städte in ihrem Selbstverwaltungsrecht stärkt, da der Bund nicht zugleich die für die Aufgabe erforderliche Finanzierung gewähren darf“, so Verbandspräsident und Landrat, Reinhard Sager.


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