Stuttgart. Im Streit um die Finanzierung der Betreuung an der Ganztagsschule bewegen sich Grün-Rot und Städtetag langsam aufeinander zu. Die Kommunen seien bereit, die Aufsicht während des Mittagessens zu übernehmen, teilte der Städtetag Baden-Württemberg mit. Dafür wolle das Land dem Wunsch der Kommunen entgegenkommen, den Ganztag flexibler zu gestalten. Jetzt sollen je sieben oder acht Zeitstunden an drei oder vier Tagen in der Woche möglich sein. „Strittig ist aber noch eine Verlängerung der Pausenaufsicht“, sagte Städtetagsdezernent Norbert Brugger.
Die Ganztagsschule soll im nächsten Schuljahr von einem Schulversuch zu einer Regelschule werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage wird derzeit erarbeitet. Das beaufsichtigte Mittagessen, das zum Ganztagskonzept gehört, ist seit Jahren Zankapfel zwischen Kommunen und Land.
Insgesamt geht es Brugger zufolge in dem Disput um einen dreistelligen Millionenbetrag, wenn 70 Prozent der Grundschulen im Jahr 2020 auf Ganztag umgestellt haben. Derzeit zahle das Land den Kommunen 60 Millionen Euro für die verlässliche Grundschule und andere Betreuungsaufgaben. Dies decke aber nur ein Viertel bis ein Fünftel der Kosten ab. Den Rest bezahlten die Kommunen selbst oder über Gebühren der Eltern.
Der Städtetagsvertreter bedauert, dass lediglich vom kommunalen Schulträger finanzierte Jugendbegleiter oder Erzieher - nicht aber Lehrer - gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu Mittag essen werden. „Das Bekenntnis des Landes zur Ganztagsschule darf nicht darin bestehen, gesetzlich festzulegen, was die Lehrer nicht machen“, kritisierte er.
Die Lehrer hätten beim Mittagessen die Chance, ihre Schüler in einer speziellen Situation außerhalb des Unterrichts kennenzulernen und ihnen soziale Kompetenzen zu vermitteln. „Bei Tagungen sind die Kontakte in den Pausen ja auch ein ganz wichtiger Teil.“ Der Verzicht auf Lehrer beim Mittagessen widerspreche dem ganzheitlichen Ansatz der Ganztagsschule.
Brugger vermisst auch klare Kriterien für die Genehmigung der Anträge auf die Einrichtung einer Ganztagsschule. Bislang sei das „öffentliche Bedürfnis“ das einzige Merkmal dafür. Wenn aber mehr Anträge eingingen als in Zeiten knapper Kassen Ressourcen zur Verfügung stünden, müssten Kriterien für eine Reihenfolge gefunden werden. Die erforderlichen Regularien müssten zumindest in Form eines Entwurfs der Gesetzesnovelle rasch veröffentlicht werden. Die Schulträger bräuchten Klarheit, denn im Frühjahr müssten sie den interessierten Eltern sagen können, ob ihre Schule 2014/15 Ganztagsschule werde oder nicht.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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