Berlin. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung an diesem Freitag unter anderem mit Fragen des sozialen Wohnungsbaus, der elektronischen Übermittlung von Gerichtsakten und dem Verbraucherschutz bei der europäischen Altersvorsorge befasst.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist neuer Präsident des Bundesrates. Bei der Plenarsitzung am 1. November hielt der turnusgemäß gewählte Nachfolger der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) seine Antrittsrede. Darin kündigte er an, die Themen Globalisierung und Digitalisierung besonders in den Focus seiner Amtszeit zu stellen. Hier müsse es länderübergreifende Zusammenarbeit geben, so Müller.
Auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen hat der Bundesrat am 1. November einen Gesetzesantrag zur Erleichterung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Demnach sollen Bundesliegenschaften, die für den sozialen Wohnungsbau oder für den Bau von Studentenwohnheimen bestimmt sind, ohne Ausschreibung und Bieterverfahren sowie gegebenenfalls auch unter Wert an Länder und Kommunen verkauft werden dürfen. Diese wiederum könnten diese Grundstücke dann an entsprechende Wohnungsbaugesellschaften weitergeben. Derzeit werden bundeseigene Grundstücke nach dem Höchstpreisprinzip verkauft. Der Entwurf wird nun dem neuen Bundestag zugeleitet. (Drucksache 557/17, Beschluss)
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme kritisch zu einem Richtlinienvorschlag geäußert, mit dem die EU Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will. Der Vorschlag enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Länder sehen an dieser Stelle jedoch eine Kompetenzüberschreitung der EU: Das Strafrecht sei für die Souveränität der Mitgliedstaaten ein besonders sensibler Bereich ist, heißt es in der Stellungnahme, die nun der EU-Kommission zugeleitet wird. (Drucksache 653/17, Beschluss)
Mit geringfügigen Änderungen hat der Bundesrat bei seiner Plenarsitzung am Freitag einer Verordnung zugestimmt, die die technischen Rahmenbedingungen der Einreichung elektronischer Dokumente bei Gerichten regelt. Sie sollen, wenn möglich, in den Dateiformaten PDF und TIFF übermittelt werden. Zudem soll es eine qualifizierte elektronische Signatur geben. Auch regelt die Verordnung die Einzelheiten eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs. Sobald ein Identifizierungsverfahren durchgeführt wurde, können so elektronische Dokumente an die Gerichte übermittelt werden (Drucksache 645/17, Beschluss)
Mehr als 30 Anmerkungen hat der Bundesrat am Freitag zu einer EU-Vorlage zu einer europäischen privaten Altersvorsorge beschlossen. So warnen die Länder vor der Gefahr, dass Verbraucher einem „europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukt“ (PEPP) ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten. Die verschiedenen Produkte seien aber zwangsläufig nicht für alle Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen und -situationen geeignet. Der Bundesrat bemängelt zudem, dass viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte in der Verordnung nicht ausreichend geregelt seien. (Drucksache 588/17, Beschluss)
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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