Foto: dpa
STUTTGART. Die Stadt Reutlingen ist vor dem Verfassungsgericht mit ihrem Bestreben gescheitert, ein eigener Stadtkreis zu werden. Wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart mitteilte, erklärten die Richter eine Verfassungsbeschwerde der Stadt für unzulässig. Reutlingen hatte die Beschwerde vor mehr als einem Jahr eingereicht, weil der Landtag ihren Antrag auf Gründung eines Stadtkreises abgelehnt hatte.
Im Juli 2015 hatte die 116 000-Einwohner-Stadt Reutlingen beantragt, den gleichnamigen Landkreis verlassen zu wollen. Die grün-schwarze Regierungskoalition und die FDP im Landtag erteilten dem im Dezember 2018 eine Absage. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts hat diese Absage keine Rechte verletzt, die die Stadt Reutlingen für sich beanspruchte.
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen Uli Sckerl mit: „Stadt und Landkreis haben jetzt Klarheit. Sie können nun in Ruhe ihre Aufgabenteilung prüfen und nach passgenauen Lösungen suchen".
Dabei gehe es laut Sckerl auch um die Frage, wie der Wunsch der Stadt nach mehr Eigenständigkeit erfüllt werden kann und welche Aufgaben sie in eigener Regie effizienter und wirtschaftlicher erledigen kann als der Landkreis für die Stadt. Und es gehe um eine bessere Zusammenarbeit, bei der die gegenseitigen unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen Berücksichtigung finden müssen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.