Parlamentarier debattieren über Landesglücksspielgesetz

12.10.2012 
Redaktion
 

Stuttgart. Im Landtag hat an diesem Donnerstag die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Landesglücksspielgesetz stattgefunden. Das Gesetz ist notwendig, um den von den Bundesländern beschlossenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht umzusetzen. Regierung und Opposition waren sich in den meisten Punkten einig.

Der Glücksspieländerungssaatsvertrag sieht vor, neben dem staatlichen Wettmonopol 20 private Anbieter bei Sportwetten bundesweit zuzulassen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) hob zu Anfang der Debatte die Relevanz des von Baden-Württemberg mit ratifizierten Vertrags hervor: „Glücksspiel ist kein Produkt wie jedes andere. Dies kann man nicht den Kräften des Marktes überlassen“.

Gall: Bei Sportwetten unterliegen gerade junge Menschen einem hohen Suchtrisiko

Laut Gall ziele der nun vorgelegte Landesglücksspielvertrag vor allem auf präventive Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ab. „Für die Mehrheit der Spieler ist Glücksspiel eine Freizeitbeschäftigung, für einige jedoch eine Sucht. Dies hat meist negative Auswirkungen auf die Familie und das soziale Umfeld.“ Gerade in Spielhallen treffe man viele Süchtige an. Daher sei das Kernziel des Gesetzentwurfs, die Spielsucht in Spielhallen zu bekämpfen.  Bei Sportwetten sieht der Minister ein besonders hohes Suchtrisiko für junge Menschen, da diese oft sehr Sport affin seien.

Der Gesetzentwurf diene dem Anliegen, Glücksspielsucht dort zu bekämpfen, wo sie auch vorhanden sei. Er verwies zudem darauf, dass bloß flächendeckende Maßnahmen helfen könnten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Konzessionen für Glücksspiel auf 15 Jahre zu begrenzen, eine Abstandsregelung von 500 Meter zwischen den Glücksspielstandorten einzuführen und die Zahl der Wettvermittlungsstellen auf 600 landesweit zu begrenzen.

Nach Überzeugung von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) trägt der Gesetzentwurf eine suchtpolitische Handschrift. Es sei vorgesehen, dass alle Glücksspielanbieter eine Selbstverpflichtung bezüglich eines Sozialkonzepts wahrzunehmen haben. Der Entwurf sehe auch vor, Mitarbeiter der Glücksspielanbieter zu schulen. Sie sollen dahingehend trainiert werden, dass sie potenziell Spielsüchtige ansprechen und ihnen unter anderem die mit dem Spiel verbundenen Gefahren aufzeigen. Zudem sollen Spielsüchtige für Hilfsangebote sensibilisiert werden.

Kößler: Mitarbeiterschulung muss länger als acht Stunden dauern

Joachim Kößler (CDU) begrüßte den Gesetzentwurf und betonte, dass man ein ausreichendes Angebot an Glücksspiel anbieten, gleichzeitig dies aber in geordnete Bahnen lenken müsse. Auch Kößler sieht die größte Suchtgefahr in den Spielhallen. Er kritisierte an dem Gesetzentwurf jedoch, dass die Schulung der Mitarbeiter bloß acht Stunden betragen soll. Der Entwurf müsse dahingehend nochmal überarbeitet werden.

Der Grünen-Abgeordnete Josef Frey betonte vor allem, dass der geplante Abstand zwischen den Glücksspielstandorten sehr wichtig sei. Zudem sehe der Entwurf vor, dass zwischen null und sechs Uhr kein Glücksspiel angeboten werden dürfe.

„Die Begrenzung und die strenge Kontrolle der Glücksspielangebote liegt im gesellschaftlichen Interesse“, sagte Florian Wahl (SPD). In Baden-Württemberg gebe es fast 40 000 Spielsüchtige. Deren Existenz könne zerstört werden, zudem die ihrer Familien.“Es gibt viele Hilfsangebote.“ Eine Therapie oder Beratung könne vielen nutzen. Er verwies zudem darauf, dass der Gesetzentwurf vorsehe Mehrfachkonzessionen zu verhindern.

Bullinger: „In der Branche gibt es schwarze Schafe, aber nicht alle Anbieter sind so“

Friedrich Bullinger (FDP) betonte einen weiteren Aspekt: In der Branche gebe es zwar schwarze Schafe, jedoch dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass allen Glücksspielanbietern das Wohlergehen ihrer Kunden egal sei. Es gebe bereits jetzt Anbieter, die Präventionsmaßnahmen anböten. Bullinger kritisierte den Gesetzentwurf: Beim Mindestabstand sei es fraglich, welcher Anbieter schließen müsse, wenn dieser zu nah an einem anderem liege. Eine Konzessionsvergabe auf 15 Jahre werfe die Frage auf, ob sich die Kosten für einen Anbieter, der einen Glücksspielstandort neu aufmache, in diesem Zeitraum amortisiere.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.


Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin in der Redaktion

Redaktionsassistentin Staatsanzeiger
Doris Kugel
Telefon: 07 11.6 66 01-290
E-Mail senden

Unser Team

Ihr Kontakt zu unseren Redakteurinnen und Redakteuren

Zum Team

Praktikums-Tagebuch

Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger. 

Zum aktuellen Tagebuch

Der Kommunal-Newsletter

Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den 
Kommunal-Newsletter.

Newsletter abonnieren