Stuttgart. Der Landesjagdverband lehnt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) weiterhin ab. Das teilte Landesjägermeister Jörg Friedmann am Dienstag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für ländlichen Raum im Landtag mit. Man sei zwar gesprächsbereit, könne dem neuen Gesetz aber noch nicht zustimmen. Wolfgang Reimer, Ministerialdirektor im Ministerium für ländlichen Raum, warb erneut für den Gesetzesentwurf und lobte die breite Beteiligung bei der Gesetzesfindung.
Der Entwurf des JWMG wurde vergangene Woche vom Kabinett verabschiedet und wird am Mittwoch in erster Lesung im Landtag debattiert. Mit der Novellierung will die Landesregierung das Jagdrecht an die veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen. So sollen Belange des Tier- und Naturschutzes und Erkenntnisse der wildtierökologischen Forschung bei Jagd und Hege stärker berücksichtigt werden.
Als erstes Jagdgesetz unterteilt das JWMG die dem Jagdrecht unterstellten Tierarten in Managementgruppen. Je nachdem, in welcher Gruppe oder Schale ein Tier eingeordnet ist, müssen Jäger besondere natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen beachten. Die Zuordnung der Arten soll durch Wildtiermonitoring und darauf aufbauende Wildtierberichte regelmäßig überprüft werden. Weiterhin ist die Fütterung von Wild im Winter nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. In den Monaten März und April gilt zudem eine allgemeine Jagdruhe, von der das Schwarzwild allerdings ausgenommen ist. Wildschweine dürfen auf dem Feld und in einem daran anschließenden 200 Meter breiten Streifen im Wald gejagt werden. Das Abschießen von Haustieren ist künftig verboten. Auch die Bestimmungen zum Ausgleich von Wildschäden wurden überarbeitet. So sind Schäden auf Maisfeldern lediglich zu 80 Prozent schadensersatzpflichtig, sofern der Landwirt nicht nachweisen kann, dass er Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden unternommen hat.
Der Landesjagdverband ist damit nicht einverstanden. Nach Ansicht Friedmanns sollten durch Wild verursachte Bagatellschäden gar nicht schadensersatzpflichtig sein. Weiterhin kritisierte er das Abschussverbot von Haustieren und forderte von der Regierung bessere Alternativen. Das Schalenmodell sieht er zwar positiv, fordert jedoch, dieses weiter auszubauen und etwa auch Biber und Kolkrabe darin aufzunehmen.
Dieser Forderung schließt sich der ökologische Jagdverband an. Obwohl die Artenliste und die Aufteilung in Schalen „klasse“ sei, sollten die Verantwortlichen die Einordnung der Arten noch einmal überarbeiten, so der Vorsitzende Christian Kirch. Im Namen seines Verbands bat Kirch die Regierung, das JWMG zügig zu beschließen. Der Entwurf enthalte eine Reihe guter Ansätze und sei es wert, weiter verfolgt zu werden.
Johannes Enssle vom Naturschutzbund (Nabu) betonte, dass es den Naturschutzverbänden nicht darum ginge, die Jagd abzuschaffen, sondern diese als ganzheitliches Handwerk weiterzuentwickeln. Das neue Gesetz bewertet er aber gemischt. So seien das Schalenmodell und das Wildtiermonitoring zwar gute Ansätze, die aber nicht gut umgesetzt worden seien. Bei den Wildtierberichten wünsche der Nabu sich etwa, dass diese nicht allein der Jagd-, sondern auch der Naturschutzverwaltung vorgelegt werden müssen. Enssle übte zudem Kritik am Landesjagdverband: „Obwohl die Landesregierung in den vergangenen Wochen sehr große Zugeständnisse an den Verband gemacht hat, droht dieser wieder mit einer Fundamentalopposition.“ Die Aussage des Verbands, das Gesetz abzulehnen, sofern nicht weitere Zugeständnisse seitens der Regierung gemacht würden, gleiche einer Erpressung, so Enssle.
Aus Sicht des Gemeindetags sei eine vollständige Novellierung des Jagdrechts nicht nötig gewesen, sagte Verwaltungsdirektor Gerhard Müller. Diese Ansicht vertraten auch die Landesforstkammer und der Landesbauernverband. Müller kritisierte vor allem bürokratische Verfahrensregeln des neuen Gesetzes, die einen Aufgabenzuwachs und höhere Kosten für Jagdbehörden und Jäger bedeuteten. Er befürchtet, dass künftig weniger Jäger Jagdreviere pachten werden, was Städte und Gemeinden als Verpächter empfindlich treffen würde. Dennoch beinhalte das Gesetz aus kommunaler Sicht auch einige Verbesserungen.
Der Landesbauernverband kann dem Gesetzentwurf hingegen nichts Positives abringen. So kritisierte Agrarrechtsreferent Heiner Klett den geringeren Schadensersatzanspruch der Landwirte auf Wildschäden in Maisfeldern. Die Maßnahmen zur möglichen Abwendung der Kürzung seien reine Augenwischerei. Die Arbeitsgemeinschaft der baden-württembergischen Bauernverbände sowie der Verband der Jagdgenossenschaft und Eigenjagdbesitzer, für die Klett auch sprach, lehnten den Entwurf des JWMG daher vollständig ab.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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