Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg will in dieser Woche entscheiden, ob Stuttgart-21-Demos verlegt werden dürfen. Dies teilte ein Sprecher des Gerichts in Mannheim mit. Für die Demonstration am Montagabend galt noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart, wonach die Kundgebung gegen das umstrittene Bahnprojekt weiter vor dem Hauptbahnhof stattfinden kann. An den Protesten beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 1200 Menschen.
Die Stadt habe ihre am Freitag eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Stuttgart vorläufig begründet, sagte VGH-Sprecher Karsten Harms. Eine endgültige Begründung werde in Kürze erwartet. „Dann wird der Verwaltungsgerichtshof im Laufe der Woche, vielleicht am Mittwoch oder Donnerstag entscheiden.“
Die Stadt Stuttgart hat den Bahnprojekt-Gegner einen alternativen Veranstaltungsort angeboten und erklärt, dass die sogenannten Montagsdemos vor dem Hauptbahnhof den Verkehr zu stark beeinträchtigten. Die Verwaltungsrichter in der Landeshauptstadt hatten einem Eilantrag der Stuttgart-21-Gegner gegen die Verlegung der Demonstration in die Lautenschlagerstraße in der Innenstadt wegen rechtlicher Zweifel stattgegeben (Az.: 5 K 4870/13).
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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