STUTTGART. Baden-Württemberg will, dass Arbeitgeber den Impfstatus von Mitarbeitern abfragen können. Das Sozialministerium hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für solche Abfragen zu schaffen. Bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit dafür.
Datenschützern geht dies zu weit. Der Landesdatenschutzbeauftragte, Stefan Brink, hält eine solche Abfrage für einen Eingriff in die Privatsphäre. Er habe Verständnis dafür, dass es für Arztpraxen und Krankenhäuser möglich sei. Es sei denkbar, das auf Pflegeeinrichtungen auszuweiten. Aber das müsse die Ausnahme bleiben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigt sich offen für eine solche Abfrage. „Ich tendiere zunehmend zu ja“, sagt er Anfang der Woche in einer Talkrunde. Auch Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) dringt auf die Abfrage des Impfstatus. „In der derzeitigen Situation, mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie, halte ich es für grundfalsch, wenn Arbeitgeber nicht fragen dürfen, ob ihre Beschäftigten geimpft sind oder nicht.“ Der Arbeitgeberverband Südwestmetall sprach sich dafür aus.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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