Handwerk warnt vor Scheitern des Abkommens mit der Schweiz

05.09.2019 
Redaktion
 
Viele deutsche Betriebe erhalten Aufträge in der Schweiz. Foto: dpa/Keystone

Stuttgart. Nach rund fünfjährigen Verhandlungen ist die Unterzeichnung des Rahmenabkommens, das die Beziehungen vor allem wirtschaftlich neu regeln sollte, in die Ferne gerückt. Beide Seiten haben die Hoffnung aufgegeben, den Vertragsentwurf wie einst geplant vor Ende Oktober, dem Ende der Amtszeit der derzeitigen EU-Kommission, zu verabschieden.

Baden-Württemberg drängt auf ein Abkommen

„Für Baden-Württemberg besteht ein klares Interesse an dem Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz, da es die enge Bindung der Schweiz an die EU dauerhaft festigen kann“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). „Die Schweiz ist nicht nur einer unserer wichtigsten Handelspartner, sondern zugleich Betätigungsfeld insbesondere für unsere grenznahen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, das geplante Rahmenabkommen mit der Schweiz nicht durch zu viel Druck zu gefährden. Über 120 Einzelverträge zwischen der EU und der Schweiz sollen darin gebündelt werden.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) warnt vor einem Scheitern. „Für unsere Betriebe ist die Schweiz der mit Abstand wichtigste Auslandsmarkt“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. „Zu einem Rückzug der Schweiz aus dem EU-Binnenmarkt darf es keinesfalls kommen“, warnte er. „Wir erwarten, dass Behutsamkeit und Gründlichkeit Vorrang vor anderen Motiven haben und die Schweiz genügend Zeit erhält, sich mit der Vereinbarung auseinanderzusetzen.“

Schweiz fürchtet Auswirkungen des EU-Freizügigkeitsrechts

Doch auf Schweizer Seite gibt es zahlreiche Bedenken gegenüber dem geplanten Abkommen. Gewerkschaften und Teile der Sozialdemokraten sehen das hohe Lohnniveau in der Schweiz in Gefahr. Ein weiterer Knackpunkt ist die Unionsbürgerrichtlinie der EU, die von der Schweiz eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts verlangt. Bern hatte dies abgelehnt. Die Schweiz fürchtet, dass damit das Anrecht von arbeitslos gewordenen EU-Ausländern auf Sozialhilfe ausgeweitet würde und Ausweisungen erschwert würden.

Auch der Verlust von Souveränität führen Kritiker an, wenn künftig der Europäische Gerichtshof das letzte Wort behalten könnte. Und vor allem die Kantone in der Schweiz fürchten, dass die Beihilferegeln des Rahmenabkommen Auswirkungen auf weite Teile der Wirtschaft haben könnte. Als Beispiel nennen sie etwa Steuervergünstigungen zur Förderung von Firmenansiedlungen, die das EU-Beihilferecht kippen könnte.


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