Experten: Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist verbesserungswürdig

12.07.2019 
Redaktion
 
Umweltausschuss des Landtags
Foto: Zukunft Altbau

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STUTTGART. Im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft tauschten sich am Donnerstag die Abgeordneten mit Experten über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes aus. Das Gesetz ist seit 2010 in Kraft und wurde 2015 angepasst. Hausbesitzer müssen seither bei dem Einbau einer neuen Heizung nachweisen, dass die Wärme zu 15 Prozent mit erneuerbaren Energien gewonnen wird. Ersatzweise können beispielsweise auch Dämmmaßnahmen oder das Erstellen eines Sanierungsfahrplans angerechnet werden. Das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Heidelberg evaluierte das Gesetz in Zusammenarbeit mit weiteren Instituten und veröffentlichte seine Ergebnisse 2018.

Martin Pehnt, Geschäftsführer des ifeu, stellte im Ausschuss die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation vor: In Wohnhäusern ist der Einsatz von Solarthermie seit 2010 zurückgegangen, die Bedeutung von Bio-Gas und Wärmepumpen nahm dagegen deutlich zu. Auch Ersatzmaßnahmen wie Dämmung und Photovoltaik wurden häufiger gewählt. In Nichtwohngebäuden ist laut Pehnt neben Photovoltaik, wie von ihm erwartet, vor allem der Sanierungsfahrplan beliebt. Dieser kann im Nichtwohnbereich bauliche Maßnahmen ersetzen. Anna Braune von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen empfahl, solche Erfüllungsoptionen, bei denen nichts am Gebäude verändert wird, zu überdenken.

Sanierungsfahrpläne teilweise nicht individuell angepasst

Der Sanierungsfahrplan wurde von Pehnt als verständliches Instrument bewertet, das Hausbesitzer zu Sanierungen motiviert. Die meisten Experten schlossen sich dem an. Schwierigkeiten sahen sie darin, dass die Fahrpläne teilweise sehr allgemein gehalten sind und nicht, wie vorgesehen, individuell auf das Gebäude angepasst werden. Laut Jörg Knapp vom Landesfachverband Sanitär-Heizung-Klima, widersprechen die Sanierungsfahrpläne in manchen Fällen der Einschätzung der Handwerker. Das mache die Entscheidung für die Hausbesitzer noch schwieriger. Karl-Heinz Sigel vom Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks (LIV) sagte, dass vor allem jüngere Hausbesitzer die Maßnahmen ihres Fahrplans umsetzen. Ältere Gebäudeinhaber sähen darin häufig keinen Sinn.

Die Evaluation des ifeu ergab, dass nur zwei Prozent der befragten Gebäudebesitzer aufgrund des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zögern, ihre Heizungen zu tauschen. Eine Umfrage des LIV zeigte, dass etwa 60 Prozent der Schornsteinfeger davon ausgehen, dass ihre Kunden aufgrund des Gesetzes lieber bei ihrer alten Heizung bleiben. Die Abgeordneten Paul Nemeth (CDU), Gernot Gruber (SPD) und Rainer Podeswa (AfD) sahen in den Daten einen Widerspruch. Martin Pehnt vom ifeu erklärte, dass Befragungsdaten natürlicherweise stärker variieren als neutralere Marktdaten. Für Karl-Heinz Sigel vom LIV liegt der Grund darin, dass die Schornsteinfeger nicht mit allen Gebäudebesitzern gleichermaßen zu tun hätten. Sie sprächen eher mit Besitzern von Einfamilienhäusern, für die Sanierungen finanziell schwieriger zu stemmen seien. Daher zögerten diese den Heizungsaustausch eher hinaus.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz als Einstieg in die Sanierungsberatung

Nach Angaben von Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg, ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ein guter Einstieg in die Sanierungsberatung. Sie diene auch Handwerkern als Argumentationsgrundlage für weiterführende Sanierungsmaßnahmen. Das Element des Sanierungsfahrplans hat laut den Experten die Zahl der Beratungen erhöht, diese müsse aber weiter gesteigert werden. Auch Siegel betonte, dass Flyer und Internet-Auftritte keine persönliche Beratung ersetzen. Adrian Willig vom Institut für Wärme und Öltechnik, plädierte für eine technologieoffene Beratung, die auch klassische Energieträger einschließe. Mehrere Grüne-Abgeordnete fragten daraufhin, wie damit die vom Land gesteckten Klimaziele erreicht werden sollten.


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