Stuttgart. Wer seine Arbeitnehmer unter Tarif bezahlt, soll nach dem Willen der Landesregierung künftig keine Aufträge mehr von Land und Kommunen bekommen. Dem Lohndumping will Grün-Rot mithilfe eines Tariftreuegesetzes einen Riegel vorschieben.
Solange die Bundesregierung keinen flächendeckenden Mindestlohn einführe, müssten die Länder Beschäftigte so gut wie möglich vor Lohndumping schützen, begründete dies Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD). Unternehmen, die nur mit Billiglöhnen erfolgreich sein wollten, bekämen künftig bei öffentlichen Ausschreibungen keine Chance mehr. Das Tariftreuegesetz soll nach dem Willen der Landesregierung spätestens 2013 in Kraft treten und für das Land und die Kommunen gelten.
In der Wirtschaft stößt das Vorhaben auf Ablehnung. „Das wird teuer für alle Beteiligten, schafft keine neuen Jobs und greift in die Tarifautonomie ein“, kritisiert Herbert Müller, der Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Angesichts der tariflichen Mindestlöhne und des Arbeitnehmerentsendegesetzes sei das Gesetz verzichtbar.
Die IHK warnt davor, dass die über 1000 öffentlichen Auftraggeber bei Land, Landkreisen, Städten und Gemeinden künftig „bei jeder Ausschreibung die Vergütung der Beschäftigten aller Bieter überprüfen“ müssten. Dies erfordere sowohl bei Unternehmen als auch bei Behörden zusätzlichen Personalaufwand und damit höhere Kosten.
Der baden-württembergische Handwerkstag begrüßt die Idee, ist aber gegen einen Stundenlohn von 8,50 Euro als Untergrenze. Damit führe man den Mindestlohn durch die Hintertür ein.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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