Stuttgart. Das Gesetz zur Reform des Wappenrechts blieb in zweiter Beratung ohne Aussprache. Der Innenausschuss hat zuvor dem Landtag empfohlen, dem Entwurf der Regierung zuzustimmen. Lediglich eine Änderung wurde vorgenommen: Auch der Landtagspräsident und seine Stellvertreter sollen bei Dienstfahrten das Landeswappen nutzen dürfen.
Dieses Anliegen sei berechtigt, so Innenminister Reinhold Gall (SPD). Sein Haus hatte den Entwurf erarbeitet, der das mehr als 50 Jahre alte Gesetz „zeitgemäß ausstattet und vereinfacht“, den Kreis der Nutzungsberechtigten erweitert und neue Möglichkeiten der genehmigungsfreien Verwendung des Landeswappens vorsieht. Die Änderung koste nichts – und durch die „Entbürokratisierung und die Regelungsvereinfachung“, wie es im Entwurf heißt, sinke überdies auch der Aufwand für die Verwaltung.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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