Interview: Es geht darum, wem welche Daten gehören, wie sie geschützt sind und wer darauf zugreifen kann

25.02.2020 
Redaktion
 
Foto: dpa/PantherMedia

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Digitale Plattformen und das Sammeln digitaler Daten können für das Handwerk zu einem Problem werden, wenn der freie Zugang dazu nicht geregelt wird. Denn sonst können Hersteller künftig Service und Reparaturen selbst übernehmen oder - etwa bei einer Heizungsanlage - dem Hausbesitzer eine passende Werkstatt vorschlagen. Handwerkspräsident Rainer Reichhold macht im Interview auf die Probleme aufmerksam. Den ersten Teil des Interviews zur Entsenderichtlinie der EU und der neuen Mittelstandsstrategie der EU lesen Sie in der aktuellen Print-Ausgabe oder im E-Paper des Staatsanzeigers.

Staatsanzeiger: Durch digitale Plattformen brechen die traditionellen Beziehungen zwischen Kunden und Unternehmen auf. Es entstehen neue Vertriebskanäle und neue Geschäftsmodelle. Was bedeutet das fürs Handwerk?

Rainer Reichhold: Es gibt zwei Beispiele, an denen ich das erklären möchte. Wenn wir heute Neufahrzeuge haben, sind alle Daten, die das Auto sammelt, automatisch beim Hersteller. Und wenn ich alle Daten habe, dann weiß ich auch, wenn die Bremsen verschlissen sind oder wenn die Leistungsdaten nicht mehr stimmen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass nicht der Hersteller den Service übernimmt und den Kunden kontaktiert und ihm sagt: bei deinem Auto ist dieser Service fällig und ich empfehle dir die Werkstatt A, B oder C. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass diese Daten auch einer freien KFZ-Werkstatt zur Verfügung stehen. Und das Beispiel KFZ kann man eins zu eins auf die Haustechnik übertragen. Bei einer modernen Heizungsanlage oder einer Smart-Home-Einrichtung dürfen die Daten, die hier gesammelt werden, nicht am Handwerker vorbei zu irgendeinem Industrieunternehmen gehen, das dann im Rückschluss wieder seien eigenen Mann bei Service und Reparaturen schickt. Wir als Handwerker dürfen nicht außen vor bleiben. Diese beiden Beispiele kann man auf alles übertragen, was digital erfasst wird. Wir haben da ganz große Bedenken.

Heißt das, die Daten müssten eigentlich beim Kunden bleiben, diesem gehören, so dass der Kunde einen Handwerker seiner Wahl mit Service oder Reparatur beauftragen kann, der die Daten dann jeweils auslesen kann?

Ganz genau.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Handwerk von digitalen Plattformen profitieren?

Nehmen wir den Fall, ein Kunde will sein Dach neu decken lassen. Wenn er nun alle Anbieter auf einer gemeinsamen Plattform findet, dann kann das auch für das Handwerk von Nutzen sein. Aber es muss möglich sein, dass der einzelne Unternehmer Teil der Plattform werden kann, wenn er denn will.

So wie die Holzbauer eine entsprechende Plattform eingerichtet haben?

Das ist derzeit das Paradebeispiel. Denn wir wollen unsere Dienstleistungen verkaufen und müssen aufpassen, dass wir da künftig nicht außen vor sind.

Wo sehen Sie die EU und den Bund bei diesem Thema zusätzlich in der Pflicht?

Es geht schlicht und ergreifend darum, wem welche Daten gehören, wie sie geschützt sind und wer darauf zugreifen kann. Hier haben wir sicherlich im Bund noch Regelungsbedarf. Denn die Datenschutzgrundverordnung, obgleich EU-Recht, gibt es in dieser Auslegung nur bei uns. So verrückt wie in der Bundesrepublik ist die Datenschutzverordnung sonst nirgends umgesetzt. Und zur Krönung haben wir dann auch noch 16 Datenschutzbeauftragte, sprich in jedem Bundesland einen. Diesen Wust kann man eindampfen.

Den ersten Teil des Interviews lesen Sie auf Seite 10 in der Print-Ausgabe oder im E-Paper des Staatsanzeigers. Als Premium-Abonnent des Staatsanzeigers können Sie den Beitrag über https://epaper.staatsanzeiger.de auch online lesen. Wenn Sie noch kein Staatsanzeiger-Abo haben, geht es hier zum Probeabo.


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