FDP fordert Nachbesserung beim Informationsfreiheitsgesetz

02.01.2018 
Von: sta
 
Redaktion
 
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Foto: FDP-Fraktion

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Foto: FDP-Fraktion

Stuttgart. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke will die Auskunftsrechte der Bürger bei Behörden stärken. Baden-Württemberg habe im Ländervergleich das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz, sagte Rülke in Stuttgart.

„Wir müssen Nachsteuern bei den Auskunftsrechten. Es gibt zu viele Ausnahmen, bei denen die Auskunft verweigert werden kann. Die Möglichkeiten der Bürger und Journalisten sind zu stark eingeschränkt", sagte Rülke. Der Landesdatenschutzbeauftragte, Stefan Brink, hatte vor Weihnachten eine erste Bilanz zu dem Gesetz gezogen und Nachbesserungen gefordert. Rülke sagte, Mandatsträger seien bei Auskünften zu amtlichen und privaten Nebentätigkeiten stärker geschützt als Beamte. „Das schürt Misstrauen.“

Das Regelwerk trat Anfang 2016 in Kraft. Bislang können die Behörden Geld - bis zu 500 Euro - für die Herausgabe von Informationen verlangen. Der FDP-Fraktionschef sprach sich gegen eine völlige Gebührenfreiheit aus. „In bestimmten Punkten ist es schon richtig, dass Gebühren verlangt werden. Es darf nicht die gesamte Bürokratie lahmgelegt werden“, so Rülke.


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