Stuttgart. Die Landwirtschaftsbranche lehnt einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ab. Vor allem in der Obst- und Gemüseproduktion, für Gartenbauprodukte und Kräuter – in jenen Bereichen, die viel Handarbeit erfordern, seien laut Nicole Spieß, vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg „deutliche Einbußen“ für die Betriebe zu erwarten.
„Bei 8,50 Euro wird es eng, weil die Produktionskosten zu hoch sind, als dass man die Waren noch vermarkten könnte“, sagt sie. Folge könnte sein, dass bestimmte Produkte nicht mehr aus deutscher Produktion erhältlich sind. „Jeder liebt deutsche Erdbeeren, die schmecken deutlich besser als die, die aus Spanien kommen. Aber wenn das Schälchen einen Euro mehr kostet als die spanischen Erdbeeren, könne es sein, dass die Verbraucher lieber die spanischen Erdbeeren kaufen, vermutet Spieß.
Das könnte viele landwirtschaftlicher Betriebe gerade in Baden-Württemberg treffen. „Hierzulande besteht fast 50 Prozent der pflanzlichen Produktion aus arbeitsintensiven Sonderkulturen. Im Jahr 2010 wurden hierzulande mit Sonderkulturen 850 Millionen Euro erwirtschaftet.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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