Stuttgart. „Mit Augenmaß und Rücksicht auf den besonderen Charakter der jeweiligen Tage“ werde das Feiertagsgesetz geändert, sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD). So werde etwa das strikte Tanzverbot am Heiligabend aufgehoben, das am Karfreitags dagegen voll bewahrt. Die Sperr- und die Tanzverbotszeiten würden angeglichen, was der Hotel- und Gaststättenverband als „Entbürokratisierung“ lobe. Die Kirchen hätten „ihre grundsätzliche Zustimmung“ zugesagt.
Für die CDU sei entscheidend, so Matthias Pröfrock, „dass insgesamt der Schutz der Feiertage grundsätzlich unberührt bleibt“. Der „maßvollen Lockerung“ der Tanzverbote an den stillen Tagen stelle sich seine Fraktion nicht entgegen.
Wilhelm Halder (Grüne) konstatierte, „die Notwendigkeit das baden-württembergische Feiertagsgesetz zu ändern ist offensichtlich“. Bisher gälte im Südwesten eine der bundesweit striktesten Tanzverbots-Regelungen.
Der Respekt vor den Feiertagen bleibe erhalten, sagte Ulrich Gall (FDP). Der Freiheit des Einzelnen als oberster Grundsatz – und der veränderten gesellschaftlichen Realität – werde aber nun endlich Rechnung getragen.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
Wissenswertes zu kommunalpolitischen Themen für Sie als Gemeinderat/Gemeinderätin mit einem wöchentlichen Newsletter direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Abonnieren Sie jetzt den
Kommunal-Newsletter.