FREIBURG. Die Kritik ist eindeutig formuliert: Auftraggeber höherer Ebenen im Bund und in den Ländern nutzten die Corona-Pandemie, um das Vergaberecht regelmäßig zu umgehen oder zu unterlaufen. Das monieren bundesweit 23 Fachanwälte für Vergaberecht aus acht Bundesländern.
Die Vergaberechtler kritisieren in einem offenen Brief an die EU-Kommission, dass eine Vielzahl von Bundesministerien, oberster Bundes- und Landesbehörden Vorgaben des Vergaberechts „zunehmend außer Kraft“ setzten. Man beobachte nun schon seit etwa drei Jahren, dass großvolumige Beschaffungsvorgänge „unter weitreichender Suspendierung des Vergaberechts“ beauftragt würden. Die Pandemie wirke jetzt als „Brandbeschleuniger“.
Die Kritik darin ist deutlich formuliert. Die Vergabe von Aufträgen ohne Wettbewerb werde regelmäßig mit dem Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit gerechtfertigt oder damit, dass lediglich ein Unternehmen in der Lage sei, einen Auftrag erfüllen zu können. Für die Vergaberechtsanwälte sind das aber in vielen Fällen vorgeschobene Argumente.
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Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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