Stuttgart. Ein Bürgermeister wird wohl auch künftig nicht aus seinem Amt gewählt werden können. Die Landesregierung lehnt eine Änderung der Gemeindeordnung ab, wie dies der CDU-Landesparteitag in Karlsruhe gefordert hat. Dagegen will die Grünen-Landtagsfraktion das Anliegen „ernsthaft prüfen“.
Es gäbe keinen Anlass, „wegen singulärer Ereignisse gewachsene Strukturen zu verändern“, so eine Sprecherin des Staatsministeriums auf Anfrage. Die Landesregierung habe volles Vertrauen in die Rechtsaufsicht und natürlich auch in die Verantwortlichkeit der Bürgermeister im Land. Damit, so hofft sie, ist das Thema – mögliche gesetzliche Änderung für eine Abwahl der Bürgermeister – erledigt.
Aktuell war es gleich von zwei Seiten angestoßen worden: Der Verein Mehr Demokratie hatte in Stuttgart gefordert, mit einer Änderung der Gemeindeordnung die Abwahl eines Bürgermeisters möglich zu machen. Außer in Baden-Württemberg und Bayern könnten in allen Bundesländern mit einem Gemeinderatsbeschluss solche Verfahren eingeleitet werden.
Den vollständigen Artikel lesen Sie im Staatsanzeiger vom 27. Juli auf Seite 1.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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