Mietpreisbremse soll in 89 Städten in Baden-Württemberg gelten

27.05.2020 
Redaktion
 
Foto: Leja

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STUTTGART. Die Landesregierung hat die neue Mietpreisbremse beschlossen. In den 89 Städten und Gemeinden der neuen Gebietskulisse darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen.

Damit gilt sie in deutlich mehr Kommunen als in ihrer ursprünglichen Form: Von zuvor 68 fallen 31 weg, dafür kommen 52 neu hinzu, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Bezogen auf die Einwohnerzahl heißt das: Ein gutes Drittel der Menschen in Baden-Württemberg lebt künftig in Regionen, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Hoffmeister-Kraut: Mit Mietpreisbremse die Mieter entlasten

„Herzstück“ der neuen Regelung sei die in enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz erarbeitete aktualisierte Gebietskulisse. Diese war mit einem Gutachten ermittelt worden. Die alte Mietpreisbremse hatte das Landgericht Stuttgart wegen eines Formfehlers beim Erlass im Jahr 2015 für unwirksam erklärt. „Mit unserer neuen Mietpreisbremse wollen wir Mieterhaushalte entlasten und so der Gefahr entgegenwirken, dass Gering- und Normalverdiener aus den Innenstädten verdrängt werden“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart.

Wohnraummangel bestehe weiterhin

Klar sei jedoch auch, dass man mit der Mietpreisbremse zwar die Mietsteigerungen dämpfen könne – sie löse aber nicht das eigentliche Grundproblem des Wohnraummangels,  betonte Hoffmeister-Kraut. Deshalb müssten Restriktionen im Mietrecht und Eingriffe in den freien Markt stets gut abgewogen werden, um einerseits Mieter zu entlasten, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren, so die Ministerin.

Der Mieterbund Baden-Württemberg begrüßte bereits im April in einer Stellungnahme den Entwurf der Verordnung. Die Begrenzung des Mietenanstiegs sei dringend notwendig, und durch die Corona-Krise gewinne die Stabilisierung der Mietpreise zusätzlich an Bedeutung. „Die Corona-Pandemie bedeutet für viele Mieterhaushalte Einkommensverluste, manche verlieren sogar ihr gesamtes Einkommen. Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt jedoch bestehen“, hieß es in der Pressemitteilung.

Kühn: Modernisierungskosten für Mieter müssen ebenfalls im Rahmen bleiben

Mit der Mietpreisbremse sorge die Landesregierung für besseren Mieterschutz, sagt auch Christian Kühn, Grünen-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Tübingen und Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik. Doch inwieweit die Mietpreisbremse am Ende ihre Wirkung entfalte oder nicht, legten nach wie vor Bundesgesetze fest, sagt Kühn. Er fordert unter anderem die Reduzierung der Kappungsgrenze in Wohnraummangelgebieten auf höchstens drei Prozent im Jahr. Außerdem müssen die Modernisierungskosten für Mieter im Rahmen bleiben.

Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus und Grund. Das Gutachten des F + B Instituts, das dem Entwurf zugrunde liegt, könne die Mietpreisbegrenzungsverordnung nicht rechtswirksam begründen, hieß es in einer Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Haus und Grund Baden-Württemberg im April. Der Verband nennt dafür eine Vielzahl an Gründen. Unter anderem müssten die  betroffenen Gemeinden und deren Teile nach Auffassung des Verbands differenziert betrachtet werden, so schreibt es auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Außerdem müssten laut BGB für den Einzelfall taugliche Tatsachen vorliegen, um den Eingriff in das Eigentumsrecht der vermietenden Eigentümer wirksam zu begründen. Daran fehle es.

So werde beim Kriterium der Mietbelastungsquote keine regionale Differenzierung vorgenommen. Das Gutachten lege auch nicht dar, aus welchem Grund ein angespannter Wohnungsmarkt ab einer Mietbelastungsquote von 19,6 Prozent vorliegen soll, kritisiert der Verband. Mit der Quote  werde ein angespannter Wohnungsmarkt schematisch zugrunde gelegt. 

„Dies führt dann beispielsweise zu dem Ergebnis, dass die beiden Dörfer Balgheim und Bubsheim, die jeweils über circa 1.300 Einwohner verfügen und im Landkreis Tuttlingen gelegen sind, zu Hotspots des Mietwohnungsmarkts erklärt würden. Hingegen die Stadt Böblingen nicht unter die Mietpreisbremse fallen soll, obwohl sie einen gemeinsamen Wohnungsmarkt mit der Nachbarstadt Sindelfingen bildet und beide Städte über einen gemeinsamen Mietspiegel verfügen“, so der Verband.


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