Homo-Ehe, Kleinanleger und Hospize im Bundesrat

16.06.2015 
Redaktion
 

Berlin. In Deutschland sollen Schwule und Lesben künftig die Ehe schließen können. Am Freitag forderte der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag auf, sich für die Gleichstellung von homosexuellen Paaren einzusetzen.

„Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass mit einer vollständigen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare nicht länger gewartet werden darf“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) während der Plenardebatte. Schon vor zwei Jahren sei ein entsprechender Gesetzesentwurf vom Bundesrat beschlossen worden. „Kontinuierlich unentschlossen sind die Bemühungen der Bundesregierung geblieben, der veränderten gesellschaftlichen Realität in Deutschland endgültig vollständig Rechnung zu tragen.“ Es gelte die Akzeptanz homosexueller Paare auch in Deutschland weiter zu festigen. Dafür gebe es viele Gründe – so stehe es dem liberalen Verfassungsstaat nicht zu, sich in die persönliche Lebensführung des Einzelnen einzumischen. [Drucksache 274/15, Entschließung]

Geld für finanzschwache Kommunen

Finanzschwache Kommunen in Deutschland sollen in den Jahren 2015 bis 2018 von einem Sondervermögen des Bundes profitieren. Es soll ihnen Investitionen mit bis zu 90 Prozent kofinanzieren. Das Gesetz, dem die Länder am 12. Juni zustimmten, Isieht auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen. Diese liegt in beiden Jahren bei 500 Millionen Euro. [Drucksache 227/15, Beschluss]

Künftig soll es einen besseren Schutz für Kleinanleger in Deutschland geben. Die Länder haben dazu am Freitag ein Gesetz für einen besseren Anlegerschutz beschlossen. Die Änderungen sollen insbesondere die Transparenz von Vermögensanlagen erhöhen und so die Anleger künftig besser informieren. Anbieter von Vermögensanlagen sind zukünftig verpflichtet, zu ihren Produkten jederzeit einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält demnach Befugnisse, um die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten – insbesondere besonders komplexen – Produkten einschränken oder verbieten zu können. Dies soll die Anleger vor aggressiver Werbung sowie nur schwer kontrollierbaren Produkten schützen. [Drucksache 226/15, Beschluss]

Kritik an Gesetz zur Palliativversorgung

Scharfe Kritik äußerte der Bundesrat an einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Qualitätsstandards in der Palliativversorgung. Das Gesetz soll den Aufbau stationärer Hospize in ganz Deutschland fördern und für eine bessere Information der Versicherten in ihrer letzten Lebensphase sorgen. In der umfangreichen Stellungnahme kritisieren die Länder, dass der Entwurf den besonderen Belangen von Kindern, denen es in stationären Kinderhospizen nachzukommen gilt, nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Hier seien eigenständige Rahmenvereinbarungen erforderlich. [Drucksache 195/15, Stellungnahme].


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