Von Einbrüchen bis zur "Pille danach"

09.03.2015 
Redaktion
 
Aus dem Bundesrat
Foto: dpa

Berlin. Sollen Wohnungseinbrüche künftig härter bestraft werden? Einen entsprechenden Antrag Bayerns beriet am Freitag der Bundesrat. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll der so genannte „minderschwere Fall“ aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Zudem soll in Fällen des Wohnungseinbruchs künftig auch mittels Telekommunikationsüberwachung strafrechtlich ermittelt werden können.

„Gerade beim Wohnungseinbruchdiebstahl beobachten wir seit Jahren eine bedenkliche Entwicklung: Steigende Kriminalität, höhere Schäden und verängstigte Opfer“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) während der Bundesratssitzung. „Das Bild von der Wohnung als Schutzburg hat Risse bekommen.“ Deswegen bräuchte es auch im Strafrecht „gesetzgeberische Verbesserungen.“ (Drucksache 30/15, Ausschuss)

Auf Antrag von Baden-Württemberg beriet der Bundesrat eine Entschließung, nach der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, das den Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sowie die sonstigen Freiwilligendienste zusammenfasst. Ziel der Initiative ist es laut Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD), Transparenz und Klarheit unter den Diensten herzustellen und dafür zu sorgen, dass die Freiwilligendienste nicht in Konkurrenz zueinander geraten. (Drucksache 64/15, Ausschuss)

Einsparpotenziale der Unternehmen sollen festgestellt und genutzt werden

Große Unternehmen müssen künftig ihren Energieverbrauch alle vier Jahre mit Energieaudits überprüfen. Das sieht das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ vor, das nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat beschloss. Da die Audits bereits zum 5. Dezember durchgeführt werden sollen, forderten die Länder in einer begleitenden Entschließung, den Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Gerade wegen der kurzen Frist bis zum Jahresende stellten die Audits eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung dar. Ziel des Gesetzes ist es, Einsparpotenziale der Unternehmen festzustellen und zu nutzen. Es setzt einen Teil einer europäischen Richtlinie um, die die Energieeffizienz der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent steigern will. (Drucksache 47/15, Beschluss).

Auf der Tagesordnung der Sitzung stand zudem der EU-Fonds für strategische Investitionen. Es sollen 315 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen mobilisiert werden, von denen 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und 5 Milliarden Euro von der EIB kommen. Bundesratsminister Peter Friedrich warnte allerdings davor, dass aus dem Etat von Horizon 2020 Forschungsmittel zur Finanzierung des Fonds herangezogen werden könnten. „Wir müssen achtgeben, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht“, so Friedrich. (Drucksache 15/16, Beschluss)

"Pille danach" soll aus Rezeptpflicht entlassen werden

Schließlich hat der Bundesrat beschlossen, die "Pille danach" aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Die dafür erlassen, im besten Bürokratendeutsch titulierte „Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“ wird von Baden-Württemberg ausdrücklich begrüßt. So hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern bereits im Juli 2013 eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, worin die Entlassung der Wirkstoffe aus der ärztlichen Verschreibungspflicht gefordert worden war. (Drucksache 28/15, Beschluss)


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