Landkreise: Gesundheitsämter nicht zusätzlich belasten

11.05.2020 
Redaktion
 

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BERLIN. Der Bund will die Amtshilfe neu regeln. Zudem sollen die Gesundheitsämter verpflichtet werden, Informationen zu genesenen Personen und negative Labortests zu melden. Der Deutsche Landkreistag sieht diese Pläne kritisch.

Der Deutsche Landkreistag lehnt Teile des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes ab. Das teilte der Verband am Montag mit. Skeptisch sieht der kommunale Spitzenverband unter anderem die vorgesehenen Regelungen zur Amtshilfe durch den Bund. „Der öffentliche Gesundheitsdienst ist geprägt von einer Kompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte und einer übergreifenden Verantwortung der Länder. Dieser Verantwortung sind Länder und Kommunen in den vergangenen Wochen in herausragender Weise nachgekommen“, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager.

"Hebel sollte nicht an der falschen Stelle angesetzt werden"

Daher sei es laut Sager für eine erfolgreiche weitere Arbeit unabdingbar, dieses Erfolgsmodell weiterzuführen und nicht durch weitere direkte Kooperationsformen zwischen Bund und Kommunen zu erschweren. „Der Hebel sollte nicht an der falschen Stelle angesetzt werden. Sonst schadet das eher.“

Die geplante finanzielle Unterstützung durch den Bund sei rechtlich angreifbar und dürfte nur punktuell helfen. „Eine echte digitale Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens ist nicht durch punktuelle Maßnahmen in einzelnen Gesundheitsämtern zu erreichen. Sie umfasst Bund, Länder und Kommunen ebenso wie die anderen Akteure des Gesundheitswesens, zudem Krankenhäuser und Arztpraxen.“ Diese stünden als Meldepflichtige am Anfang der Meldekette.

Ämter sollen genesene und negative Labortests melden

Die kommunale Kritik richtet sich auch gegen eine beabsichtigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die der Deutsche Bundestag in dieser Woche berät. Unter anderem sollen die Gesundheitsämter verpflichtet werden, Informationen zu genesenen Personen und negative Labortests zu melden. „Wir finden, dass der Gesetzentwurf an dieser Stelle über das Ziel hinausschießt. Dies gilt erst recht, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder verstärken sollte“, so Sager.

Andere Teile des Gesetzentwurfes begrüßt der Deutsche Landkreistag: „Dass die Testung auf COVID-19 auch symptomunabhängig Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden soll, ist ebenso richtig wie die Abrechnungsmöglichkeit für die Gesundheitsämter. Das ist eine Verbesserung.“ Hinzukommen müsse noch dieselbe Möglichkeit für die Krankenhäuser außerhalb der Fallpauschalen, so der Präsident abschließend.


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