Luftreinhaltung: Anwohner stellen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes

05.09.2017 
Von: sta
 
Redaktion
 
Foto: dpa

Stuttgart. Weil das Land seiner Pflicht zur Reduzierung des Autoverkehrs am Neckartor in Stuttgart ab 2018 wohl absehbar nicht nachkommt, haben Anwohner den Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gestellt. Ein entsprechendes Schreiben sollte beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht werden, sagte der Anwalt der Anwohner, Roland Kugler.

Bereits im April 2016 hatte das Land einen Vergleich mit den Anwohnern geschlossen. Darin hatte es zugesagt, dass der Verkehr ab Januar 2018 an Tagen mit hoher Luftverschmutzung am innenstadtnahen Neckartor um 20 Prozent zu reduziert wird, wenn die Grenzwerte für die Luftreinhaltung in 2017 erneut nicht eingehalten werden. 

Bisher gebe es aber weder einen für den 31. August angekündigten neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart noch konkrete Lösungen, um die Reduzierung ab 2018 zu gewährleisteten, monierte Kugler. Der Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes sei der erste Schritt, in einem zweiten könne dann ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro festgesetzt werden. Komme die Reduzierung des Verkehrs wie erwartet nicht, werde es sicher weitere gerichtliche Schritte geben.

Der 2016 vor Gericht geschlossene Vergleich zwischen den Anwohnern und dem Land ist unabhängig vom Ende Juli verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dies zur Luftreinhaltung auf Fahrverbote für Diesel-Autos drängte. Das schriftliche Urteil sollte Anfang September vorliegen. Das Land hat dann vier Wochen Zeit, das Urteil anzunehmen oder weitere Gerichte zur Prüfung anzurufen.


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