Stuttgart. Als Reaktion auf die jüngsten Anschläge will Bundesinnenminister Thomas de Maizière die ärztliche Schweigepflicht aufweichen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) wies das zurück. Die Schweigepflicht sei ein hohes Gut, so Lucha am Mittwoch. „Dennoch können Ärzte bereits heute nach geltender Rechtslage Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr erkennbar ist oder sie von der Schweigepflicht entbunden werden.“ Der Präsident der Landesärztekammer, Ulrich Clever, ist ebenfalls gegen den Vorstoß.
Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) äußerte sich zurückhaltend: „Ganz grundsätzlich ist die ärztliche Schweigepflicht Grundlage für das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“ Alle Vorschläge – auch zur Abwehr einer möglichen Gefahr für die innere Sicherheit – müsse man sich daher genau anschauen, ehe sie bewertet würden. Laut Medienberichten vom Mittwoch soll eine Gesetzesänderung Ärzten ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren. Dies sei ein Punkt des Maßnahmenkatalogs von Bundesinnenminister de Maizière (CDU) zur Erhöhung der inneren Sicherheit.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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