Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch ohne Aussprache das 19. Rundfunkänderungsgesetz einstimmig verabschiedet. Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Ausschusses.
ARD und ZDF können somit ihr geplantes Jugendangebot für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen umsetzen und auch auf Online-Drittplattformen verbreiten. Außerdem regelt das Gesetz den Jugendmedienschutz neu und bessert das Rundfunkbeitragssystem nach. Ferner gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig neue Transparenzvorschriften. Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer hatten das Gesetz bereits Anfang Dezember unterzeichnet.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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