KARLSRUHE/CRAILSHEIM. Im Streit um das Crailsheimer Amtsblatt wird der Bundesgerichtshof (BGH) am 20. Dezember sein Urteil verkünden. Dies teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Der Verlag der "Südwest Presse" hat die Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) verklagt. Im Kern geht es um die Frage, ob ein kostenlos verteiltes Amtsblatt neben Belangen der Verwaltung zum Beispiel auch über Unternehmen und Vereinsfeste berichten darf - oder ob das nicht Sache einer Zeitung ist (Az. I ZR 112/17). Das Urteil könnte Folgen auch für Online-Auftritte der Städte haben. Es gibt eine Reihe ähnlicher Prozesse, darunter in Nürnberg, Dortmund und Karlsruhe.
In den Vorinstanzen war die "Südwest Presse" erfolgreich: Das "Stadtblatt" darf mit dem ursprünglichen Inhalt nicht mehr verteilt werden. Wegen des Gebots der Staatsferne der Presse dürfe ein kommunales Amtsblatt nur über das eigene Verwaltungshandeln berichten. Die Stadt Crailsheim verweist auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und hat dagegen Revision eingelegt.
Studierende der Hochschulen für öffentliche Verwaltung Kehl und Ludwigsburg berichten über ihr Praktikum im Rahmen des Praxisjahrs im Vertiefungsschwerpunkt Kommunalpolitik/ Führung im öffentlichen Sektor beim Staatsanzeiger.
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